Erika30
Guten Tag Frau Bader, liebe Mitglieder der Rund-ums-baby, es geht hier um die Betreuung des Kindes direkt nach der Geburt. Der Vater möchte eigentlich direkt nach der Geburt des Kindes für zwei Monate mit mir gemeinsam das Kind betreuen. Der Entbindungstermin ist voraussichtlich am 18.10.2022. Nun sind wir uns nicht mehr sicher ob er überhaupt für die Zeit nach der Geburt Elternzeit nehmen kann und Elterngeld bekommt. Er wurde leider mit einer Wirkung zu Ende Oktober gekündigt. Kann er dennoch so kurzfristig Elternzeit ab der Geburt beim Arbeitgeber anfragen? Hinzu kommt dass der Arbeitgeber versucht eine fristlose Kündigung zu erwirken, die dann schon angeblich bereits zu Ende August wirksam wäre. Der Arbeitgeber bietet parallel einen Auflösungsvertrag an, den er verhandeln möchte. Der Vater ist Inhaber einer Blue Card, womit sein Aufenthaltsrecht an die Beschäftigung in der Firma geknüpft ist. Die Ausländerbehörde hat ihm mündlich zugesagt, dass ihm nach dem Auslaufen der Blue Card drei Monate zur Arbeitssuche genehmigt werden, bevor er des Landes verwiesen wird. Er sucht jetzt händeringend nach einem neuen Job und sagte dass es wahrscheinlich mit der gemeinsamen Betreuung nach der Geburt gar nicht klappt, da es für Ihn zu riskant wäre, bzw. es umso riskanter für alle ist, wenn er nicht in Deutschland bleiben darf. Die Vaterschaftsanerkennung läuft schon. Danach möchte er eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen falls er nicht rechtzeitig einen neuen Job findet und den Blue Card Status komplett verliert. Kann er trotz der Umstände Elterngeld bekommen? Wann verliert er den Anspruch darauf? Ich bin für jeglichen Hinweis, Unterstützung und Hilfe dankbar, falls es da weitere Stellen gibt an die Er/Wir uns wenden können, gerne mitteilen.
Hallo, ohne AG keine EZ. Und, ohne mich im Ausländerrecht auszukennen, glaube ich nicht, dass die EZ was am Status ändert. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Ausländerrecht wenden. Liebe Grüße NB
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