Hallo liebes Team,
Habe einen Hauptjob und einen Minijob (450)..
Ich habe bei meinen 2 EZ Monate (vater) meinen 450€ Zusatz-Job nicht angegeben, also weder bei der "Berechnung des Elterngelds" noch bei der Elternzeit (der lief quasi OHNE VERDIENST weiter ohne dort EZ einzureichen)...
War das korrekt, oder werde ich Probleme bekommen?
Lieben Dank
Bernd
von
Bernd233
am 07.06.2022, 17:48
Antwort auf:
Elternzeit /-geld und 450€ Job
Hallo,
Sie sind dann ja beim Minijob nicht zur Arbeit erschienen. Wenn der AG dies weiß und billigt ist es ok.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2022
Antwort auf:
Elternzeit /-geld und 450€ Job
Was hast du während der ez im nebenjob gemacht,? Normal gearbeitet? Im jaupzjob aber ez gehabt und EG bekommen? Dann hättest du das als zusatzverdienst anmelden müssen bei der EG Stelle. Geht nicht!!
von
mellomania
am 07.06.2022, 20:22
Antwort auf:
Elternzeit /-geld und 450€ Job
Nein, nein! Der 450 Job war OHNE VERDIENST !! Also ebenfalls nicht gearbeitet!
Der unterschied ist nur, dass ich beim Hauptjob eben EZ hatte und beim Minijob einfach NICHT gearbeitet habe, quasi 0 Std 0€, aber ohne EZ anzumelden!
Lg
von
Bernd233
am 07.06.2022, 21:48
Antwort auf:
Elternzeit /-geld und 450€ Job
Dann ist meines Wissens alles gut.
Mitglied inaktiv - 08.06.2022, 08:38
Antwort auf:
Elternzeit /-geld und 450€ Job
Hallo,
Das müsste okay sein, aber du hast halt Elterngeld verschenkt. Für die 450 Euro hättest du auch Elterngeld bekommen.
LG luvi
von
luvi
am 08.06.2022, 21:54