Frage: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Hallo liebes Team, Habe einen Hauptjob und einen Minijob (450).. Ich habe bei meinen 2 EZ Monate (vater) meinen 450€ Zusatz-Job nicht angegeben, also weder bei der "Berechnung des Elterngelds" noch bei der Elternzeit (der lief quasi OHNE VERDIENST weiter ohne dort EZ einzureichen)... War das korrekt, oder werde ich Probleme bekommen? Lieben Dank Bernd

von Bernd233 am 07.06.2022, 17:48



Antwort auf: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Hallo, Sie sind dann ja beim Minijob nicht zur Arbeit erschienen. Wenn der AG dies weiß und billigt ist es ok. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2022



Antwort auf: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Was hast du während der ez im nebenjob gemacht,? Normal gearbeitet? Im jaupzjob aber ez gehabt und EG bekommen? Dann hättest du das als zusatzverdienst anmelden müssen bei der EG Stelle. Geht nicht!!

von mellomania am 07.06.2022, 20:22



Antwort auf: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Nein, nein! Der 450 Job war OHNE VERDIENST !! Also ebenfalls nicht gearbeitet! Der unterschied ist nur, dass ich beim Hauptjob eben EZ hatte und beim Minijob einfach NICHT gearbeitet habe, quasi 0 Std 0€, aber ohne EZ anzumelden! Lg

von Bernd233 am 07.06.2022, 21:48



Antwort auf: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Dann ist meines Wissens alles gut.

Mitglied inaktiv - 08.06.2022, 08:38



Antwort auf: Elternzeit /-geld und 450€ Job

Hallo, Das müsste okay sein, aber du hast halt Elterngeld verschenkt. Für die 450 Euro hättest du auch Elterngeld bekommen. LG luvi

von luvi am 08.06.2022, 21:54



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