UrlMari
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell schwanger mit meinem 2.Kind. Als ich dies erfahren habe, arbeitete ich bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit noch in der Elternzeit vom 1. Kind. Bekomme ich nun als Gehalt im Beschäftigungsverbot das Geld von der Teilzeitbeschäftigung oder noch das Vollzeitgehalt von vor der 1. Schwangerschaft? Denn letzteres wurde mir von einem „Berater“, der auf Elterngeld spezialisiert ist, erzählt. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich verstehe jetzt nicht so ganz, was Ihr momentan Arbeitsstatus ist. Grundsätzlich bekommen Sie im Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Nera
Hallo, du schreibst 'arbeitete' d. h., das sowohl die Elternzeit als auch die Teilzeit beendet ist? Du bekommst im BV das bezahlt, was vereinbart war das du arbeitest. Bei Vollzeit, Vollzeit Lohn und bei Teilzeit eben Teilzeit Lohn. Was hast du den mit deinem AG vereinbart? Sonnige Grüße Nera
MamavonMia123
Ich verstehe deinen Text so, dass du, wärst du gerade nicht schwanger noch TZ in EZ arbeiten würdest. Dann bekommst du auch im BV das TZ Gehalt. Würde deine EZ zB im Oktober auslaufen und wieder der VZ Vertrag gelten, bekämst du dann auch wieder das VZ Gehalt. Also immer das, was du auch bekämst, wenn du arbeiten dürftest.
Felica
Ich würde mal schleunigst alles vergessen was dieser Fachmann gesagt hat, wenn es den wirklich so mitgeteilt wurde. Solange du innerhalb der EZ innTZ arbeiten würdest, bekommst du im BT den TZ-Verdienst. Endet die EZ vor dem Mutterschutz, dann ab dem Tag VZ. Endet die EZ nicht vor dem.mutterschutz, solltest du diese dringend zum neuen mutterschutz beenden. Das geht vom Gesetzgeber aus zu Beginn des Mutterschutzes. Damit du nicht mutterschaftsgeld in Höhe TZ sondern in Höhe VZ bekommst.
UrlMari
Danke für eure Antworten. Da bin ich wohl falsch beraten worden.
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