Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und evtl. Verlängerung - allgemein

Frage: Elternzeit und evtl. Verlängerung - allgemein

MamaMitHerz2013

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Guten Tag Frau Bader, 1. Ich habe eine Frage zum Elternzeitantrag. ET ist der 14.5. Und Elternzeit beginnt ja ab Geburt. Ich hatte erst gedacht nur 12 Monate zu nehmen, aber bin am überlegen evtl. Bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. 2. Wenn ich zunächst 12 Monate angebe, wann müsste ich die Verlängerung beim AG angeben? Dieser kann dies aber ablehnen? Wenn ich von Anfang an die EZ bis Ende nächsten Jahres angebe kann ich aber auch früher wieder in meine Arbeit einsteigen?! Ich habe eine 50% stelle und 19,5h pro Woche. 3. Wie ist es wenn ich früher wieder eingestiegen bin (z.b. nach 15 Monaten) und merke nach z.b. 1 Monat, dass ich doch wieder mehr Zeit für die Betreuung brauche kann ich dann einfach so wieder in EZ gehen bis zum angegebenen Ende?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verkürzung.Auf Verlängerung nur, wenn Sie mit d 24 Mo beantragen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Bei allen drei Fragen gibt es die gleiche Antwort: Du hast kein Recht auf Änderungen deiner Elternzeit innerhalb der ersten 24 Monate, du bist für 2 Jahre an das gebunden, was du zuerst beantragt hast. Wenn du innerhalb der ersten 24 Monate etwas ändern willst (egal ob Verlängern oder Verkürzen), brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.


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