Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Beginn neuer Mutterschutz bei 2. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Beginn neuer Mutterschutz bei 2. Schwangerschaft

babyursu

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Hallo Frau Bader, momentan bin ich in Elternzeit. Diese endet zum 15,06,2012. Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz würde am 4,07,2012 beginnen. Muss ich diese 2,5 Wochen, welche dazwischenliegen, arbeiten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Ja ! Würde aber mit dem Chef sprechen, vielleicht kannst Du unbezahlten Urlaub nehmen. Wie lange hattest Du denn nun Elternzeit ?


babyursu

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3 Jahre werden es im Juni.


Mitglied inaktiv

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Ok, dann hast Du auch nichts mehr über, was Du anhängen kannst. Bin mir jetzt nicht 100%-ig sicher, aber ich meine, dass Du wenn Du nur einen Tag arbeitest, dann auch vollen Anspruch auf den AG Teil des Mutterschaftsgeldes hast. Von daher würde ich schon antreten, wenn der Chef Stress machen sollte, dann eben Krankmeldung für die Zeit. Auf jeden Fall Arbeitsplatz sichern, bist ja schwanger eh unkündbar :-) Bei 2,5 Wochen ist halt die Frage ob sich das wegen der Einarbeitung überhaupt lohnt.


SumSum076

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Mach doch Urlaub! Du hast Anspruch im Jahr 2012 für den Monat Jun, weil du da nicht den ganzen Monat in Elternzeit bist. Ebenso für Juli, Aug, Sep und Oktober für den Mutterschutz. Also insgesamt für 5 Monate. Bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen sind das (24:12 = 2 Tage pro Monat 2 Tage x 5 Monate = 10 Tage) schon mal 10 Tage für 2012. Dann machste dir vor dem Urlaub auf der Arbeit nochmal 3 "schöne Tage" und nach dem Urlaub (vor dem Mutterschutz) nochmal 2, dann haste es geschafft. Hättest du 28 Tage Jahresurlaub, dann wären es schon 12 Tage... Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Das muss ich mir merken :-)


babyursu

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