miraculixe
Liebe Frau Bader, können Sie mir sagen, welcher Anspruch auf Mutterschutzgeld bestünde, wenn die Elternzeit für das erste Kind (unbefristeter Arbeitsvertrag) in der Mutterschutzfrist für das zweite Kind endet und zum gleichen Stichtag auch ein Teilzeitvertrag (Gleitzone 400-800€ während d. Elternzeit) enden würde? Gäbe es dann während des ersten Teils der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld i.H. des Teilzeitgehaltes und nach dem Stichtag in Höhe des Nettos vor dem ersten Kind? Mein AG sagte nun, der Teilzeitvertrag sei ja nur eine Arbeitszeitänderung zum alten Vertrag (??) und ich solle ihn doch der Einfachheit halber bis zum GEburtstermin verlängern (könne ja auch freiwilllig auf den Muschu verzichten). Hätte ich dadurch Nachteile (abgesehen von der im Prinzip unentgeldlichen Arbeit im Muschu)? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße Miraculixe
Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, also dem ersten Tag, an den sie eigentlich wieder arbeiten würden, haben sie Anspruch auch auf den MG- Anteil des Arbeitgebers aus dem vollen Lohn. Wenn Sie den Teilzeitvertrag verlängern, bekommen Sie natürlich entsprechend weniger. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Nachteile: - Weniger Mutterschaftsgeld zwischen Ende der Elternzeit und Geburt und Ende Mutterschutz (X Wochen + 8 Wochen nach der Geburt) - Weniger Urlaub Denn ja, ab dem Tag, an dem deine Elternzeit endet, bekommst du wieder das Mutterschaftsgeld von damals (1. Kind). Du kannst (und das würde ich dir empfehlen) übrigens auch die Elternzeit vorzeitig und pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes beenden. Hätte den Vorteil, du bekämst für die ganzen 14 Wochen Mutterschutz das hohe Mutterschaftsgeld. Dein AG hat dadurch keinen Nachteil (außer er muss dir mehr Urlaub gewähren), denn er kann sich das Geld aus der Umlage wieder holen. (Ich würde den Teilzeitvertrag nicht verlängern!) Gruß Sabine
Lina_100
OT
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