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Hallo, Ich bin Grundschullehrerin und befristet Angestellt bis zu den Sommerferien. Unser Baby kommt ca. 25.6., d.h. 4 Wochen vor Beendigung des AV. Bis zum 27.7. bekomme ich ja ganz normal Mutterschutzgeld aber welche Gelder stehen mir für die restlichen 4 Wochen zu? Wer ist zuständig? Trotzdem das Schulamt oder das Arbeitsamt (war noch nie arbeitslos gemeldet)? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG Miriam H.
Hallo, Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes das MG von der KK Liebe Grüsse, NB
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