Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin Grundschullehrerin und befristet Angestellt bis zu den Sommerferien. Unser Baby kommt ca. 25.6., d.h. 4 Wochen vor Beendigung des AV. Bis zum 27.7. bekomme ich ja ganz normal Mutterschutzgeld aber welche Gelder stehen mir für die restlichen 4 Wochen zu? Wer ist zuständig? Trotzdem das Schulamt oder das Arbeitsamt (war noch nie arbeitslos gemeldet)? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG Miriam H.
Hallo, Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes das MG von der KK Liebe Grüsse, NB
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Liebe Frau Bader, können Sie mir sagen, welcher Anspruch auf Mutterschutzgeld bestünde, wenn die Elternzeit für das erste Kind (unbefristeter Arbeitsvertrag) in der Mutterschutzfrist für das zweite Kind endet und zum gleichen Stichtag auch ein Teilzeitvertrag (Gleitzone 400-800€ während d. Elternzeit) enden würde? Gäbe es dann während des ersten T ...
Hallo, ich bekomme vorr. am 8.januar 2017 mein 2.kind. Momentan bin ich noch in Elternzeit (hab 17 Monate genommen) und fange leider erst Mitte September wieder Vollzeit an. Damit ich mein Elterngeld erhöhe möchte ich erst im Dezember in Mutterschutz gehen. Verbessert sich dadurch auch mein Mutterschutzgeld? Wenn es anhand der Monate August, ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
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