Mitglied inaktiv
Hallo! 1. Wenn ich richtig informiert bin, besteht Anrecht auf Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Ist es richtig, dass die Möglichkeit besteht (keine Frühgeburt) den Mutterschutz nach der Geburt zu verlängern, wenn man vor der Geburt keinen Mutterschutz in Anspruch genommen hat? Also bis zur Geburt vollständig durchgearbeitet hat. 2.Wenn obige Möglichkeit besteht, zahlt die KK dann das Mutterschutzgeld auch für den verlängerten Zeitraum? Danke vielmals für die Hilfe
Mitglied inaktiv
Hallo, nein den nicht genommenen Muttschutz kann man hinterher NICHT dranhängen. Es belibt bei den 8 Wochen. Gruß
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bin Grundschullehrerin und befristet Angestellt bis zu den Sommerferien. Unser Baby kommt ca. 25.6., d.h. 4 Wochen vor Beendigung des AV. Bis zum 27.7. bekomme ich ja ganz normal Mutterschutzgeld aber welche Gelder stehen mir für die restlichen 4 Wochen zu? Wer ist zuständig? Trotzdem das Schulamt oder das Arbeitsamt (war noch nie arbei ...
Liebe Frau Bader, können Sie mir sagen, welcher Anspruch auf Mutterschutzgeld bestünde, wenn die Elternzeit für das erste Kind (unbefristeter Arbeitsvertrag) in der Mutterschutzfrist für das zweite Kind endet und zum gleichen Stichtag auch ein Teilzeitvertrag (Gleitzone 400-800€ während d. Elternzeit) enden würde? Gäbe es dann während des ersten T ...
Hallo, ich bekomme vorr. am 8.januar 2017 mein 2.kind. Momentan bin ich noch in Elternzeit (hab 17 Monate genommen) und fange leider erst Mitte September wieder Vollzeit an. Damit ich mein Elterngeld erhöhe möchte ich erst im Dezember in Mutterschutz gehen. Verbessert sich dadurch auch mein Mutterschutzgeld? Wenn es anhand der Monate August, ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit