Hallo Frau Bader, habe von meinem AG wieder einen netten Brief bekommen. Kurz vorab einige Infos: 1. Elternzeit 2003-2006 Hatte damals Teilzeit während der Elternzeit beantragt mit 2 vollen Tagen. Wurde abgelehnt, mind. 20 Stunden verlangt. In der Firma arbeiten weit mehr als 15 Leute und war länger als 6 Monate beschäftigt. Chef wollte, dass ich Elternzeit beende und meinen Arbeitsvertrag auf 20 Stunden reduziere. Dies hatte ich abgelehnt und habe überhaupt nicht gearbeitet. Bin dann während der EZ ca 300 km weggezogen. Nach der EZ habe ich wieder Vollzeit gearbeitet und bin gependelt (nur am Wochenende nach Hause). Dies vorab. Nun zum aktuellen Anlass. Mein 2. Kind ist am 17.04. geboren und ich habe schriftlich per Einschreiben Elternzeit über 3 Jahre beantragt. Da immer noch die Entfernung dazwischen liegt und es sich für 20 Stunden nicht lohnt, habe ich beantragt, Teilzeit während der EZ bei einem anderen AG arbeiten zu dürfen. (Es ist noch nichts geplant, es ging einfach um die "Erlaubnis"). Nun kam ein Schreiben, dass EZ genehmigt wird, aber eine Aufnahme einer Arbeit bei einem anderen AG abgelehnt wird, da ich nicht begründet habe, welcher Tätigkeit mit welchem Inhalt ich nachgehen möchte. Sollte ich dennoch woanders arbeiten, müsse ich mit einer fristlosen Kündigung gem. § 18 BErzGG rechnen. Wie soll ich nun reagieren? Habe einen Vordruck von St... W... genutzt. Muss ich erst TZ bei meinem alten AG beantragen, obwohl die Entfernung für Teilzeit zu gross ist und wenn dieser diese wieder ablehnt, dann beantragen, woanders zu arbeiten? Es ist noch nichts konkretes geplant, was, wo, wann und wieviel ich arbeiten werde. Es drehte sich mehr um das 2. oder gar 3. Jahr. Vielen Dank für Ihre Antwort. cutter26