Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und 450€-Job in Kombi

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und 450€-Job in Kombi

Femage

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Guten Tag! Leider finde ich trotz Telefonaten und Recherchen keine sinnvolle Lösung meiner Fragen ... Ich befinde mich aktuell im dritten Jahr der Elternzeit und übe einen 450€-Job aus. Ich bin wieder schwanger und wüßte gern, wie es mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld aussieht. VET ist der 28.03.2015. Aktuelle Elternzeit endet am am 17.01.2015. Beginn des neuen Mutterschutzes: 14.02.2015. Ich werde also in den für das Mutterschaftsgeld relevanten drei Monaten wie folgt tätig sein: Nov. 2014 mit 430€ netto/450€ brutto, Dez. 2014 mit 430€ netto/450€ brutto und Jan. 2015 mit 450€ netto/450€ brutto und für 19.1.-31.01. mit 1580€ brutto Monatslohn anteilig etwa 440€ netto/580€ brutto Wie wird das ganze nun für den Mutterschutz berechnet? Der Arbeitgeber kann sich ja nur auf den Januar beziehen, die anderen Monate bin ich noch in Elternzeit ... welche Monate werden dort für die Berechnung verwendet? Die vor der Geburt des ersten Kindes oder tatsächlich nur der Lohn für den halben Januar geteilt durch 90 Tage? Bekomme ich in jedem Fall 13€ pro Tag von der Krankenkasse? Und was ist mit dem 450€-Job? Muss ich den bei der Bundesversicherungsanstalt extra beantragen? Ähnliche Fragen haben wir für das Elterngeld ... hätte ich nur den 450€ von Feb. 2014-Jan. 2015, gibt der Online-Rechner etwa 360€ aus (als geringfügig beschäftigt). Wie ist das denn mit dem Januar, wo geringfügige Beschäftigung und feste Teilzeitanstellung kombiniert sind? Das kann ich so nicht eingeben und komme dann immer auf den Mindestbetrag von 300€ ... Sind denn unsere 12 Monate denn überhaupt der korrekte Berechnungszeitraum? Fragen über Fragen ... Liebe Frau Bader, jeden Punkt für sich kann ich gut allein beantworten, aber die Kombi bereitet mit Probleme. Telefonate mit KK, Elterngeld- und Mutterschaftsstelle waren leider erfolglos. Ich danke Ihnen jetzt schon herzlich für die Beantwortung und wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche!


SumSum076

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Wichtig ist: Welchen Job mit welchem Gehalt hast du, wenn der Mutterschutz beginnt? Wenn du am 18.01.15 wieder deinen alten Vollzeitjob aufnimmst, dann bekommst du auch im Mutterschutz diesen Vollzeitlohn (Steuerklasse berücksichtigen!). In dem Fall greift die normale Regelung mit den 3 Monaten nicht, denn dass du deinen Vollzeitjob wieder machst, ist eine "nicht nur vorrübergehende Gehaltsänderung". Du bekommst im MuSchu das Geld, was du auch ohne MuSchu bekommen hättest (fiktives Gehalt). Bedeutet, machst du ab Elternzeitende nur noch einen Halbtagsjob, dann bekommst du auch nur das Geld für Halbtags im MuSchu! Läuft der 450-Euro-Job noch weiter, über die Elternzeit (und den neuen MuSchu) hinaus, dann bekommst du ja 2 Gehälter. Dann errechnet sich das MuSchu-Geld aus beiden Gehältern. Beim Elterngeld.... Das Gehalt aus dem Vollzeitjob im Januar macht fast nix aus. Denn es wird ungefähr gerechnet 11 mal 450-Euro-Job + (1x 450-Euro-Job + anteilig der Vollzeitjob) Die Summe daraus wird durch 12 geteilt. Davon gibts dann ca 65% Elterngeld. Es könnte für dich interessant sein, auf die Ausklammerung des MuSchu zu verzichten. Dann würde der Februar mit reinzählen. Aber ob das ausreicht, um am Elterngeld was zu ändern, musst du selbst ausrechnen. (10x 450-Euro-Job + (1x 450-Euro-Job + anteilig der Vollzeitjob) + 1 Vollzeitgehalt) Gruß Sabine


Femage

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Hallo Sabine, danke Dir für die fixe Antwort! Leider beantwortet das nicht ganz meine Frage ... ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt, daher hier noch einmal ein neuer Versuch: Wenn der Mutterschutz für Nr. 2 beginnt (14.02.2015) werde ich vom 18.01. - 13.02.2015 bei meinem alten Arbeitgeber in meiner alten Teilzeitstelle gearbeitet haben (war schon vor der Geburt von Nr. 1 eine Teilzeitstelle). Zusätzlich werde ich monatlich 430€ (450€ abzüglich Rentenversicherung) in meinem zweiten Beschäftigungsverhältnis verdient haben. Der 450€-Job wird ja anders berechnet, als der Teilzeitjob. Eines ist eine geringfügige Stelle, das andere eine reguläre Festanstallung. Und diesen Unterschied wüßte ich gern. Auch überlege ich, ob der Fest-Arbeitgeber die Rechnung so aufstellt: Gehalt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist geteilt durch 90 Tage ... da bin ich mir nicht sicher, da ich ja zwei der drei Monate noch in Elternzeit war?! Verstehst Du meinen Gedankengang? Bezüglich des 450€ Jobs ist es eigentlich klar, nur wird das alles mit der Festanstellung addiert und dann durch 3 geteilt? Das wäre irgendwie unlogisch, da ja für 11 Monate die Steuerklasse wegen geringfügiger Beschäftigung nicht berücksichtigt wird und nur für einen Monat die Steuerklasse IV gilt ... ? Oder wird das pro Monat und Job berechnet (also mal mit und mal ohne Steuerklasse) und dann alles addiert und durch 3 geteilt? Elterngeld Auch hier Unsicherheit. Das kann doch nicht einfach alles addiert werden, da ja die Regelung für die Ersatzrate für elf Monate ganz anderes (99%) ist als für die kurze Zeit, in ich zusätzlich noch festangestellt bin (65%)? Wenn ich Deine letzte Rechnung nehme, wie klammert man denn den Mutterschutz aus? Und wirkt sich das dann wieder auf die Berechnung des Mutterschaftsgeldes aus? Das sähe ja dann so aus: 10 x 450€-Job mit 99% Ersatzrate + 2 x 450€-Job und Festgehalt (jeweils ein halber Monat) Welche Rate wird denn in den Monaten genommen, in denen ich beide Jobs habe? Sorry, ich hoffe, das macht meine Frage deutlicher ... gibt es denn im Netz nicht irgendwo ein Beispiel, in dem das für sowas mal vorgerechnet wird? Schnauf ... lg Femage


SumSum076

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Zunächst wird ein 450-Euro-Job nicht anders berechnet als ein Teilzeitjob. Berücksichtigt würde bei beiden Arten, wenn das Einkommen unter 1000 Euro liegt (Erhöhung der Ersatzrate). Das Beispiel aus den Richtlinien zum BEEG, Seite 94: "Geburt 30. Oktober 2013. Einkommen Oktober bis Dezember 2012 jeweils 1.400 Euro, Januar bis Juni 0 Euro, Juli bis September -700, 600 und 1.900 Euro. Die Summe aller Einkommen beträgt 6.000 Euro. Das monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen beträgt ein Zwölftel davon, das sind 500 Euro." Weiter steht dort, dass die Ersatzrate erst bestimmt wird, wenn das durchschnittliche Einkommen berechnet wird. Also wird jedes Einkommen addiert und durch 12 geteilt! Wäre in deinem Beispiel: 11 x 450€-Job + 1 x 450€-Job und Festgehalt (jeweils ein halber Monat?) (was meinst du mit jeweils ein halber Monat? Den Nebenjob machst du doch weiter oder? Oder machst du den nur von 1.1.-17.1.) Je nach dem wie hoch der Durchschnitt daraus ist, wird die Ersatzrate festgelegt. Von dem Teilzeitjob wird nach normaler Berechnung aber nur das Einkommen aus Januar berücksichtigt, weil der Februar raus fällt (MuSchu). Die Ausklammerung des MuSchu: Weil dein MuSchu im Feb beginnt, wird der Feb nicht berücksichtigt. Du kannst aber auf diese Ausklammerung verzichten, dann zählt das Gehalt aus Feb mit rein: 10 x 450€-Job + 2 x 450€-Job und Festgehalt (für Jan: 450€-Job und 1/2 Festgehalt, Für Feb: 450€-Job und ganzes Festgehalt) Ob sich das lohnt, weil sich dann ja auch die Ersatzrate ändert...musst du selber rechnen. MuSchu-Geld: Der AG der Festanstellung kann die 90 Tage-Berechnung nicht durchführen, da du ja in EZ warst. Er wird dir ein fiktives Gehalt berechnen müssen. Das was du bekommen hättest, wärst du ganz normal arbeiten (ohne Schwangerschaft, ohne Mutterschutz). Und danach wird er dein Mutterschaftsgeld zahlen müssen. Der Nebenjob-AG müsste dir deinen Lohn weiter zahlen (bzw abzüglich einem Anteil von der KK, aber diesen Anteil teilen sich Haupt- und Neben-AG, das machen die normal mit der KK aus). Er kann die Berechnung nach den letzten 3 Monaten durchführen. Gruß Sabine


Femage

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Hi! Hatte schon eine Antwort geschrieben, wurde aber wohl nicht gesendet ... Ganz vielen Dank für Deine Mühe, ich denke, jetzt ist der Groschen gefallen ... Femage


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