zwillingsmama2207
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2011 Zwillinge bekommen und habe dann bis Juli 2012 Elterngeld bezogen. Seitdem arbeite ich Teilzeit plus Minijob. Mein Mann plant im Moment einen Jobwechsel mit Wohnungswechsel, da wir wieder in seine alte Heimat und zu der Familie möchten. Ich wollte erst nochmal zu Hause bleiben, bis wir uns eingelebt haben. Die Zwillinge und die Doppelbelastung mit Haushalt und Krankheiten etc. haben mich die letzten Monate ziemlich geschlaucht (ein Kind kam mit Herzfehler zur Welt, mehrere OPs folgten seitdem...). Bei Zwillingen kann man ja 5 Jahre Elternzeit nehmen. Das geht aber soweit ich weiß nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Den würde ich ja jetzt kündigen. Kann ich mich dann arbeitslos melden? Oder was muss ich beachten? Über Ihre Antwort freue ich mich sehr. Ich möchte gerne im Vorfeld alles abklären. Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Hallo, ohne AG keine EZ. Ohne Fremdbetreuung der Kinder kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße NB
SumSum076
Arbeitslos melden brauchst du dich nicht, du willst ja keine neue Arbeit. Lass dich familienversichern und bleib einfach so zuhause. Gruß Sabine
zwillingsmama2207
ich möchte gerne wieder arbeiten sobald wir uns eingelebt haben. die Kinder werden auch in Kindergarten gehen. Muss ich mich arbeitssuchend melden? danke schon mal für die Antworten!
SumSum076
Meldest du dich arbeitslos, musst du die gesicherte Betreuung der Kinder nachweisen können. Eine Meldung vorher macht nur dann Sinn, wenn du die Krankenversicherung brauchst. Meldest du dich, werden dir Jobangebote übermittelt. Du kannst dich aber in der Eingewöhnungszeit nach dem Umzug auch selbst um einen Job bemühen. Dann brauchst du das Arbeitsamt/Jobagentur doch gar nicht. Gruß Sabine
zwillingsmama2207
ich dachte nur wegen finanzieller Unterstützung. Ich habe ja auch seit vielen Jahren gearbeitet und eingezahlt. Krankenversicherung könnte ja auch über meinen Mann laufen. Ich weiß nicht was das sinnvollste wäre...
Mitglied inaktiv
Kündigen beim AG mußt Du erst wenn Deine Elternzeit vor dem Ablaufen ist - dann aber unbedingt auf die Fristen achten. Ich wäre aber so fair dem AG gegenüber und ihm sagen, das du vor hast (höchstwahrscheinlich) zu kündigen. ist ja noch einiges an zeit bis dahin, wenn du die vollen 5 Jahre nimmst. Wer weiß was da kommt. ALG1 bekommst Dzu nur wenn du wirklich vor hast zu arbeiten, und wenn Kinderbetreuung vorhanden. hast Du das nicht vor, kannst du eben, wenn du nicht kündigst weiterhin unentgeltliche Elternzeit nehmen, oder halt Hausfrau sein. Familienversichern solltest Du dich dann aber auf jeden Fall. Oder du suchst dir, mit Zustimmung deines jetzigen AG, in der neuen Heimat eine Teilzeitstelle.
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