Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach langer AU/Beschäftigungsverbot

Frage: Elternzeit nach langer AU/Beschäftigungsverbot

User-1719323161

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, vorab schon herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Ich bin vor 2 Monaten, nach 18 Monaten Elternzeit (davon 12 Monate Basiselterngeld) wieder ins Berufsleben eingestiegen, allerdings in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger und habe eine schwere Form von Schwangerschaftsdiabetes. Meine Gynäkologin möchte mich gerne krankschreiben, bzw. ein Beschäftigungsverbot veranlassen. Können Sie mich aufklären, wie es dann mit meinem späteren Elterngeld aussieht? Ich habe ja nun nur zwei Monate gearbeitet...oder zählen die AU-Monate genauso? Vielen Dank und liebe Grüße Kirsten W.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Die Schwangerschaftsdiabetes kann nicht zu einem Beschäftigungsverbot führen, sondern nur zu einer Krankschreibung. Die Problematik hat ja nichts mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun. 2. Für das EG zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG und EG bis zum 14 Lebensmonat. In einem BV wird nichts ausgeklammert, da bekommt man ja den Lohn weiter. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

die gyn darf dich wenn überhaupt nur krankschreiben. für ein bv muss man gesund und arbeitsfähig sein. wenn eine schwangerschaftsbedingte kennziffer verwendet wird, ist es kein nachteil beim elterngeld später. das krankengeld aber wirst du wie normal nach 6 wochen erhalten.


Ani123

Beitrag melden

AU geht vor BV. Beim BV musst du arbeitsfähig sein. Das scheint wegen der Schwangerschaftsdiabetes nicht möglich zu sein. Da die Diagnose schwangerschaftsbedingt ist kannst du die Monate für das neue EG ausklammern lassen. Wichtig ist, dass auf der AU steht, dass es schwangerschaftsbedingt ist. Bei AU gibt es 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Während des Mutterschutzes solltest du wieder Lohn bekommen. Für das neue EG werden Monate mit Mutterschutz und EZ (in deinem Fall 12 Monate nach der Geburt des 1.Kindes) ausgeklammert. Zudem kannst du Monate indem du schwangerschaftsbedingt AU warst ausklammern lassen. Ob das nur für Monate mit Krankengeldbezug zählt oder auch wo du Lohnfortzahlung hattest weiß ich nicht. Nehmen wir an, dass es nur für die Zeit ist, wo du Krankengeld beziehst, so hättest du ca.3,5 Monate mit Lohn, dann 6 Monate EZ vom 1.Kind ohne Einnahmen=0-Runde, und ca.2,5 Monate von vor dem Mutterschutz für das 1.Kind. Das sind 6 Monate mit Lohn. Lässt du die AU-Zeit mit Krankengeldbezug nicht ausklammern, dann hättest du nur ca.3,5 Monate Lohn, denn die Monate mit Krankengeld zählen als ohne Einnahmen und die EZ ab dem 13.Monat vom 1.Kind auch. In beiden Fällen würdest du zusätzlich bis zum 3.Geburtstag des 1.Kindes 10 Prozent Geschwisterbonus vom EG vom 2.Kind bekommen.


MamaausM

Beitrag melden

Aber Achtung wenn du schwangerschaftsbedingt die Monate mit au ausklammern lässt, geht es nicht soweit zurück, dass da ein Monat mit Lohn oder EG ist. Da sind noch 6 Monate in ez ohne EG.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

BV zählt als Erwerbseinkommen und Monate mit schwangerschaftsbedingter AU können bei der Bemessung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Dann verschiebt sich der Bemessungszeitraum in die Vergangenheit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...