Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach der Elternzeit

Frage: Elternzeit nach der Elternzeit

Pyscho

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Hallo Frau Bader, Folgendes Anliegen: Unsere erste Tochter hat am 02.07.17 das Licht der Welt erblickt. Meine Frau ist in Elternzeit gegangen 2 Jahre. Sie hat vorher Teilzeit gearbeitet und das Elterngeld gesplittet. Letzte Woche hat sie einen Schwangerschafttest gemacht und siehe da wir bekommen unsere 2tes Kind So jetzt meine Fragen : 1.Wann muss meine Frau ihrem Arbeitgeber mitteilen das sie Schwanger ist. Sie wird am 01.07.2019 wieder arbeiten gehen. 2. Wie sieht es jetzt mit dem Elterngeld und der Elternzeit aus? Kann sie wieder auf 2 Jahre Splitten. Das Elterngeld so wie ich es bei andren Beiträgen gelesen haben wird sich nicht ändern weil das Gehalt vor dem ersten Kind berechnet wird? Sie würde am liebsten erstmal Arbeiten gehen und dann in Elternzeit. Die erste Schwangerschaft war für sie anstrengend und sie hat sofort ein Berufsverbot von ihren Arzt bekommen Vielen Dank schonmal für ihrer Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Laut Gesetz soll man es unverzüglich mitteilen, es droht aber keine Strafe, wenn man es nicht tut. Üblicherweise rate ich dazu, die gefährliche Zeit abzuwarten. 2. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frau jetzt nicht mehr arbeitet. Dann kriegt sie nur den Basisbetrag plus den Geschwisterbonus. Also insgesamt 375 €. Wenn sie jedoch zwischendrin wieder arbeiten geht, erhöht sich entsprechend das Elterngeld. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Es wird nicht das Gehalt vor dem ersten Kind berechnet. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des jeweiligen Kindes. Außer Mutterschutz und in Eurem Fall die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 werden ausgeklammert weil Elterngeld Plus. Alles danach geht mit Lohn oder 0€ in die neue Berechnung. Also seit Mai 2018 sind alles Nullrunden bisher, daher wäre jeder Euro Einkommen sehr gut. Sagen sollte sie es spätestens wenn sie wieder anfängt. Ob ein BV Kind mit zeigt sich dann, die Richtlinien haben sich da arg verschärft und es soll die Ausnahme sein.


Mitglied inaktiv

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Wieso seid ihr der Meinung dass ihr das gleiche Elterngeld für Kind 2 bekommt? Wie Sternschnuppe schrieb: es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Die Dauer der Elternzeit hat damit gar nichts zu tun. Deshalb sollte sie ab 01.07. arbeiten gehen. Und das mit dem BV ist ja auch fraglich. Die Richtlinien haben sich verschärft und jede SS verläuft auch anders. Theoretisch reicht es die Schwangerschaft erst am 01.07 zu verkünden


sternenfee75

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Wenn das Kind am 2.7 geboren ist, ist der erste Arbeitstag auch der 2. und nicht der 1.7


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