Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr

Nassa

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist in der zweiten Jahreshälfte 2015 geboren und ich habe das erste Jahr als Elternzeit genommen. Mittlerweile bin ich alleinerziehend und arbeite nach wie vor Teilzeit im selben Unternehmen. Da ich noch bis zum achten Lebensjahr zwei Jahre Elternzeit theoretisch machen könnte, Frage ich mich wie ich unseren Lebensunterhalt bestreiten soll, wenn eine Elternzeit z.B in der Zeit des Schuleintritts hilfreich wäre? Vielen Dank und freundliche Grüße Nassa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kindesvater. Mit H IV sieht es schlecht aus - Sie haben ja einen Ag. Die wenigsten Mütter können es sich leisten, wegen dem Schuleintritt die Arbeit einzustellen. Lieeb Grüße NB


mellomania

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wie meinst du das? du erhälst keinen lohn in der elternzeit. also kein elterngeld. du könntest, wenn du es jetzt schon weißt, eben monatlich was zur seite legen um es dann zu nutzen. der vater ist ja für euch zuständig. ich habe bei keinem der kinder elternzeit gebraucht in der schule.


luvi

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Hallo, Elterngeld gibt's dann nicht mehr. Evtl. waere es eine Möglichkeit, die Stunden zu reduzieren und TZ in EZ zu arbeiten. Wohngeld bzw. Kindergeld Anspruch könntest du prüfen lassen. Dafür muss das Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen (deshalb der Vorschlag TZ in EZ). Oder der Vater des Kindes finanziert euch. LG luvi


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