Cazza
Hallo, ich war von 10/2016 bis 03/2018 in Elternzeit für meine Tochter. Dann habe ich ein halbes Jahr gearbeitet und habe dann von 12/2018 bis 12/2021 Elternzeit beantragt für meinen Sohn, der 12/2018 geboren ist. Ich würde jetzt gerne ab 01/2022 weiter in Elternzeit bleiben, da ich ja noch 1 1/2 Jahre übrig habe von meiner Tochter, die dann 5 Jahre alt sein wird. Habe ich da ein Anrecht drauf? Oder muss der Arbeitgeber zustimmen? Ich habe bei meiner Tochter damals nur ein jahr beantragt und dann nochmal um 6 monate verlängert gehabt. Vielen Dank schoneinmal im Vorraus für die Antwort.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Ihre Tochter nach dem 01.07.2015 geboren wurde. Nein, da muss der Ag nicht zustimmen. Antragsfrist nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen. Liebe Grüße NB
mellomania
der AG muss nicht zustimmen, da das Kind nach dem 1.7.15 geboren ist und du drei Abschnitte EZ nehmen kannst. auch das übertragen von bis zu 24 Monaten über den 3. geburtstag hinaus ist für diese Kinder möglich. die Frist zur Mitteilung an den AG beträgt aber 13. wochen, da das kind ü3
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