Sumsi123
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit im Beschäftigungsverbot wegen meiner zweiten Schwangerschaft und bekomme das Teilzeitgehalt (26 Wochenstunden) erstattet, welches ich auch während meiner Teilzeitstelle in Elternzeit von Oktober 2017 bis März 2018 erhalten habe. Ich hatte nach der Geburt meines ersten Kindes bis Ende September 2018 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Vor der ersten Schwangerschaft habe ich dort in Vollzeit gearbeitet. Mein Mutterschutz für die jetzige Schwangerschaft beginnt am 11.10.18. Wie gehe ich jetzt weiter vor, damit ich im Mutterschutz wieder mein Vollzeitgehalt bekomme? Geschieht dies automatisch oder muss ich die Elternzeit nochmal explizit kündigen?
Hallo, Ende September läuft die Elternzeit vom ersten Kind aus. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder den Vollzeitlohn bekommen. Und dies eben dann auch im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Felica
Geht automatisch wenn die EZ vor Beginn Mutterschutz ausläuft. Ab dem ersten tag dach der Ez steht dir das VZ-Gehalt zu, und ab dem 11.10 dann Mutterschaftsgeld über VZ. Würde Mutterschutz noch in den laufenden EZ enden, müsstest du diese aktiv beenden. Ist aber ja bei dir nicht der Fall.
la-floe
hi, wenn du aktuell noch in EZ von deinem ersten Kind bist kannst du gar nicht im Beschäftigungsverbot deiner 2. Schwangerschaft sein. MWn ist das rechtlich gar nicht möglich. floe
-Talia-
Doch floe, das geht. Sie arbeitet ja Teilzeit in EZ und kann eben für diese TZ Arbeit auch ein BV bekommen und bekommt natürlich auch nur den TZ Lohn.
la-floe
ach so, okay, danke :-)
Ähnliche Fragen
Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...
Liebe Frau Bader, Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin. Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? M ...
Guten Tag, ich bin in der 8.Woche schwanger, sobald ich meinem Arbeitgeber die Info gebe komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ende Juli bekomme ich eine einkommenssteuerfreie Einmalzahlung sowie ab Juli bis Februar 2024 monatlich ebenso einkommenssteuerfreie Einmalzahlungen. Würde ich diese auch bekommen wenn ich im Beschäftigungsverbot bi ...
Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...
Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße
Hallo, ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa