Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, 3 Fragen: 1. Kann ich die Elternzeit wie folgt aufsplitten? 8 Monate nach Entbindung wieder Vollzeit arbeiten (für 5 Monate), dann 5 Monate Pause (Elternzeit) und ab dann wieder Vollzeit arbeiten. Wie sieht es während dieser Zeit mit meinem Kündigungsschutz aus? - Kann mich der Arbeitgeber zwischendurch kündigen? 2. In meinem Arbeitsvertrag (Vollzeitjob) ist keine vertragliche Regelung über Arbeitszeiten enthalten. Ich würde aus Kinderbetreuungsgründen statt um 9 Uhr lieber schon um 8 Uhr beginnen, leider stellt sich der Arbeitgeber quer (obwohl eigentlich keine sachlichen Gründe dagegensprechen). Muß ich mich fügen? 3. Betrifft rechtlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit: gilt das ab 12 oder 15 Mitarbeitern? Danke vorab für Ihre Hilfe, Angela
Liebe Angela, 1.Nur für die Zeit des EU 2.Was steht im Vertrag? Grundsätzlich kann man nicht einfach selbstständig als AN seine Zeiten ändern. Wenn Sie also schon immer um 9.00 beginnen, sieht es schlecht aus. 3. 15 Gruß, NB
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