Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/geld Ehemann

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/geld Ehemann

ute130581

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1. Wenn mein Mann in Elternzeit geht, aber trotzdem Teilzeit arbeiten geht ( bis 30 Stunden die Woche ) das geht doch, oder? Und wie trag ich das dann in dem Antrag ein? 2. Oder könnte mein Mann eigentlich auch 4 Monate Teilzeit arbeiten und dafür Geld bekommen? Und wie trag ich das dann ein? 3. Das geht doch bestimmt auch, das man sagt, das er erst am 06.08. ( ET 18.07. ) in Elternzeit geht, oder? Und wie trag ich das dann ein ( steht ja immer Lebensmonat im Antrag ) ? Ich hoffe sie verstehen meine Fragen, ist alles nen bischen wirr. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, jeder Verdienst über den 300 € Euro Pauschale wird aber angerechnet 2. Ja,man muss mindestens zwei Monate beantragen, um ein Anspruch auf Elterngeld zu haben 3. Elternzeit kann man willkürlich nehmen. Wo das jeweils eingetragen wird, weiß ich aus dem Kopf nicht. Im Zweifel machen Sie ein Anschreiben dazu und schreiben es darein. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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1. Ja, das geht. Im Antrag beim Elterngeld oder in der Anmeldung von Elternzeit? Beim EG-Antrag gibts irgendwo die Möglichkeit "Einkommen nach der Geburt" anzugeben. Bei der EZ muss das frei formuliert werden. 2. Ja, er könnte auch 4 Monate EZ mit Teilzeit machen. Dazu kann er entweder komplett EG bekommen, dann musst du aber 2 Monate EG abgeben. Oder er nimmt nur 2 Monate EG und lässt sich das splitten. 3. Ja, das geht auch, ist aber total ungünstig! Im EG-Antrag muss man dazu die LM streichen und eigenhändig das gewünschte Datum rein schreiben. Soll dann die EZ vom 06.08 bis 05.10 gehen? Gruß Sabine


ute130581

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Danke dir! Zu 3. Ja so hatten wir uns das gedacht, aber warum ist das ungünstig? Er sollte nämlich, wenn möglich, bis 04.08. Meistervertretung machen, deswegen


SumSum076

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Hm, also Elterngeld gibt es ja immer nur für Lebensmonate. Der erste LM geht vom 18.07 bis 17.08. Geht nun die EZ erst am 06.08. los, gibt es dann auch erst ab dem 06.08. EG. Und dies für den ersten Monat nur bis zum 17.08, also grad 11 Tage. Allerdings geht dafür der 1. Monat EG drauf. Der zweite EG-Monat ist dann vom 18.08. bis 17.09. Der dritte vom 18.09. bis zum 05.10., weil die EZ nur bis zum 05.10 geht. Damit wären dann 3 EG-Monate verbraucht und es blieben für dich nur noch 11 Monate, statt 12 Könnt ihr nicht die 11 Tage mit Urlaub überbrücken? Und dann ab dem 18.08 für 2 Monate EZ machen? Gruß Sabine


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