Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für 2. Kind

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis zum 27.3.05 in Elternzeit für meinen Sohn, der am 28.3.05 3 Jahre alt wird. Am 2.Juli 2004 habe ich meine Tochter entbunden und habe nun vorerst 2 Jahre Elternzeit beantragt, beginnend mit dem 28.3.05., sprich im Anschluß an die erste Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, laut Krankenkasse sei das nicht möglich und hat mir nun die 2 Jahre beginnend mit der Geburt meiner Tochter genehmigt. Ich solle mich direkt mit der KK auseinandersetzen. Hat die KK Recht und falls nicht, wie kann ich das belegen? Vielen Dank! Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


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Hallo, soweit ich weiß, beginnt die Elternzeit immer mit der Geburt des letzten Kindes. Ganz gleich, ob die Elternzeit des vorangegangen Kindes schon "aufgebraucht" ist oder nicht. LEIDER!!! Also hat die KK leider Recht mit der Berechnung ab Geburt Deiner Tochter. LG


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Hallo, ich bins nochmal. Habe mich gerade weiter durchgelesen und entdeckt, dass Fr. Bader auf eine ähnliche Frage folgendes geantwortet hat. Der Einfachheit halber, habe ich es einfach kopiert: Von: N.BADER 07.01.2005, 09:49 [ beantworten ] [ zurück ] Betreff: Re: 2. Kind in der Elternzeit vom 1.Kind Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


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Danke an Frau Bader und dreimalmama für die Antwort. Ich verstehe das so, daß die KK nicht Recht hat. Werde da mal anrufen.


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