Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit erneute Schwangerschaft

CMB1981

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Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe bei meinem AG Elternzeit bis 02/21 beantragt. Vor der Geburt war ich Vollzeit angestellt. Es besteht die Möglichkeit in der Elternzeit TZ für meinen AG zu arbeiten. Nun möchte ich gerne innerhalb der nächsten zwei Jahre ein weiteres Kind. Mir wurde gesagt, dass es bei einer zweiten Schwangerschaft sinnvoll wäre, die Elternzeit kurz vor dem Mutterschutz zu beenden, damit sich das Mutterschutzgeld von meinem Vollzeitgehalt berechnet. Würde sich die Aufnahme einer TZ Beschäftigung, während der Elternzeit negativ auf meine Ansprüche auswirken? Das Mutterschutzgeld vom TZ Gehalt berechnet werden? Gibt es Dinge, die ich bzgl. des Elterngelds beachten muss? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bezüglich des Mutterschaftsgeldes können Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden und erhalten dann den vollen Zuschuss des Arbeit Gebers zum Mutterschaftsgeld. Ansonsten kommt es darauf an, wie weit die Kinder auseinander sind. Für die Berechnung des Elterngeldes erzählen nämlich die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld für die ersten 14 Lebensmonate vom vorherigen Kind werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


mellomania

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sollte der neue mutterschutz in der laufenden elternzeit beginnen, kannst du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden und erhälst den vollen AG anteil, da im mutterschutz dann das greift, was VOR der EZ war, also vz. die teilzeit die du in der elternzeit arbeiten kannst (bis zu 30h) sollte natürlich auf die ez begrenzt sein. wenn die ez vorbei ist und du außerhalb der ez tz arbeitest und dann ein mutterschutz beginnt, erhälst du nur den AG anteil zur tz. alles was du vor dem mutterschutz arbeitet wirkt sich positiv aufs EG aus. also wenn du nur reine ez hast und dann ein mutterschutz in dieser beginnt erhälst du wahrscheinlich nur den mindestsatz plus geschwister bonus. arbeitest du aber in er ez dann erhöht das das eg


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