xokatinkaox
Liebe Leserinnen und Leser, ich befinde mich seit August 2015 in Elternzeit, noch bis Juni 2017. Meinem Arbeitgeber habe ich mit dem Antrag auf Elternzeit mitgeteilt, dass ich, sofern die Betreuung meines Kindes gesichert ist, ab August 2016 in Teilzeit voraussichtlich 20 Stunden, arbeiten würde. In einem Schreiben von meinem Arbeitgeber steht, dass dies notiert ist, ich die Teilzeit jedoch zu gg. Zeit beantragen muss. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Oktober 2016. Frage zum Resturlaub: Aus 2014 stehen mir noch 5 Tage Urlaub zu, die ich Anfang 2015 aufgrund von Krankheit nicht nehmen konnte. Aus 2016 stehen mir noch 21 Tage Urlaub zu. 1. Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei halben Monaten - beispielsweise wenn das Ende des Mutterschutzes, der ja auch Urlaubsanspruch mit sich bringt, auf den 14. des Monats fällt. 2. Kann ich die Elternzeit vorzeitig unterbrechen, zunächst meinen Resturlaub nehmen und dann in den Mutterschutz gehen? 3. Muss mich der Arbeitgeber bei der Kürzung des Urlaubsanspruches um 1/12 vorher informieren? Wann genau? Was bedeutet eigentlich Kürzung um 1/12? In Bezug auf welchen Urlaubsanspruch? Den bereits erworbenen oder den, der eventuell während der Elternzeit erworben wird? Frage zur Elternzeit: 1. Da die Elternzeit für das erste Kind unterbrochen wird - kann ich die verbleibenden Elternzeitmonate später hintendran hängen? 2. Muss ich das beantragen? Falls ja, wie und bei wem? 3. Das dritte Jahr aus beiden Elternzeiten würde ich gerne auf das 7. Lebensjahr der Kinder verschieben. Wann und wie beantrage ich das beim Arbeitgeber? Frage zu Mutterschutz: Da ich meinem Arbeitgeber bereits bei der Anzeige der ersten Elternzeit mitgeteilt habe, dass ich gerne ab dem 2. Elternzeitjahr in Teilzeit arbeiten möchte: - bekomme ich das Mutterschutzgeld, in meinem Fall als Beamtin, als Vollzeitgehalt oder Teilzeit. Mein Arbeitgeber hat laut einem Schreiben meinem Teilzeitwunsch zwar notiert, aber ich solle es noch rechtzeitig beantragen. Dies habe ich noch nicht getan. Zählt dann für die Berechnung des Mutterschutzgeldes meine vorherige Vollzeittätigkeit? Elterngeldberechnung: 1. Im Monat Juni 2016 beziehe ich noch für 9 Tage Elterngeld. Wird dann bei der Betechnung der komplette Monat ausgeklammert? 2. da ich im Mutterschutz mein Gehaltbekomme und nicht eine Lohnersatzleistung (Beamtin), würde ich gerne, dass Zeiten des Mutterschutzes NICHT ausgeklammert werden. Muss ich das separat der Elterngeldstelle mitteilen? 3. vor meiner jetzigen Elternzeit war ich Steuerklasse 3. Während der Elternzeit bin ich in Steuerklasse 5 gewechselt. Für die neue Berechnung würde ich wieder zum Beginn des Mutterschutzes in Steuerklasse 3 wechseln. Ist es korrekt, dass die Zeiten des Elterngeldbezuges mit Steuerklasse 5 ausgeklammert werden und somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes irrelevant sind? Somit auch, dass ich in Steuerklasse 5 war? So, Fragen über Fragen ;) Ich freue mich über Rückmeldungen. Vielen Dank schon mal :)
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung. Das ist hier nicht möglich. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader :) Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner letzten Frage :) Jetzt habe ich nochmal eine ganz andere Frage. Elternzeit endet 19.03.2014. Meine alte Position ist "wegrationalisiert" bzw. "restrukturiert" worden und steht mir somit nicht mehr zur Verfügung. Angenommen, ich würde in den verbleibenden Monaten sc ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter kam am 02.02.16 auf die welt. Ende April ist mein Befriesteter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ich bekomme jetzt bis zum 02.02.17 Elterngeld. Wir wollten eigentlich bald wieder Schwanger werden da die erste Schwangerschaft eine Risokoschwangerschaft war wird auch die zweite so sein. Und meine Frauenärztin hat mir auch ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in meinem dritten Jahr Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Ich werde nun meine aktuelle Elternzeit beenden um erneut mit Baby Nummer 2 in Mutterschutz gehen zu können. Ist dies nur nahtlos möglich also Elternzeit beenden und direkt in den Mutterschutz oder kann ich die Elternzeit auch ca. 3wochen fr ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot