Lenot
Hallo Frau Bader. Meine dreijährige Elternzeit endet am 2.2.18. Nun bin ich wieder schwanger und der voraussichtliche ET ist am 2.Mai. Während des letzten Jahres habe ich bei einem anderen Arbeitgeber auf 450€Basis gearbeitet. Letzte Woche erhielt ich jedoch von meinem Gyn ein BV bis zum Beginn des Mutterschutzes. Wie soll ich am Besten vorgehen um weiterhin beitragsfrei bei meiner gesetzlichen KV versichert zu bleiben? Vielen Dank schonmal für ihre Antwort
Hallo, Die Richtlinien für BVs haben sich geeändert und es muss erst einmal geklärt werden, ob das BV rechtens ist. Das ind. BV unterscheidet sich vom generellen Beschäftigungsverbot darin, dass es auf die individuelle Konstitution der werdenden Mutter ausgerichtet ist, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder dem Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdung für die Schwangere und/oder ihr Kind darstellen kann. Das bedeutet, dass die Schwangere diese Belastung bzw. Gefährdung nicht hätte, wenn sie nicht schwanger wäre und das Leben der Mutter oder des Kindes dadurch gefährdet ist. Der Arzt muss das genau begründen und es ist vom AG anfechtbar. Wenn das BV zu Recht ausgesprochen worden ist, bekommen Sie den Lohn weiter und sind weiter beitragsfrei KK -versichert Liebe Grüße NB
Andrea6
Wenn deine Elternzeit endet hast du ja einen Arbeitgeber. Dem gibst du die Bescheinigung für das Beschäftigungsverbot; dies tritt ab 3.2. dann in Kraft, und du erhältst das Gehalt, das du ansonsten bekommen würdest und bist weiterhin krankenversichert.
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