Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet wenige Wochen vor Geburtstermin des 3 Kindes. Krankenkasse?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit endet wenige Wochen vor Geburtstermin des 3 Kindes. Krankenkasse?

Feenalina

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Sehr geehrte Frau Bader Ich habe zwei Kinder und bin in Elternzeit. Nun bin ich zum dritten mal schwanger und der Geburtstermin liegt nur ein paar Tage nach dem Ende der Elternzeit. Also während des Mutterschutzes. Ich bin noch über meinen Arbeitgeber krankenversichert und würde dies auch gerne bleiben. Deshalb die Frage, ob sich die Elternzeit und damit auch der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse weiter verlängert, wenn ich mit Beendigung der Elternzeit bereits im Mutterschutz bin. (Mein Mann ist privatversichert und es wäre eine sehr kostspielige Angelegenheit, wenn er drei Kinder und mich mitversichern müsste).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Selbstverständlich bleiben Sie weiter beitragsfrei krankenversichert. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Noch besser. Du beendest die aktuelle Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutzbeginn und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Elternzeit dann beantragen wie bei den anderem beiden auch. Also vom Ablauf alles gleich dann. Der AG kann das nicht ablehnen.


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich stimme ich Sternschnuppe voll zu. Ich möchte aber zu bedenken geben dass die Kinder IMMER über den versichert werden müssen der mehr verdient - es sei denn beide Partner sind gesetzlich versichert. Im Grunde müsstest Du die Kinder also wahrscheinlich trotz Deiner eigenen weiter beitragsfrei bestehenden Krankenversicherung bei Deinem Mann selber privat versichern. LG Sabine


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