Setti
Hallo Im Juni endet mein 2. Jahr der Elternzeit und ich muß wieder arbeiten gehen. Nun würde ich gerne anstatt meinen 31 Std nur für 25 Std arbeiten gehen. Team und Leitung möchte dies nicht zulassen. Kann ich dagegen gehen oder muß ich das so hinnehmen? Welche Möglichkeiten gibt es? Im voraus vielen Dank Lieben Gruß Setti
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Hat das Unternehmen mehr als 15 Angestellte?
Setti
Wir sind ein Elternverein. Es gibt 9 Angestellte,1 Leitung und 3 Honorarkräfte. Ich hatte vor meiner Elternzeit einen gekürzten Vertrag auf Grund der Einschulung meiner Tochter. Bis heute ist dieser nicht aufgehoben. Aufheben könne die Leitung diesen wenn Bedarf in der Einrichtung wäre. Könnte ich mich evtl auf diesen Vertrag berufen und ihn einfordern als aktuelle Arbeitszeit zu bekommen? Hatte da 27Std.
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Guten Abend, Ich plane im August eine neue Stelle anzutreten, bevor meine geplante Elternzeit (26.8.) endet. Muss ich dies irgendwo ankündigen? Wen müsste ich (außer natürlich meinen alten Arbeitgeber via Kündigung) informieren? Und habe ich ein sonderkünigungsrecht oder gelten die normalen Fristen? Ich würde mich über eine Rckmeldung freuen! ...
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet Anfang November, im Anschluss daran habe ich noch Resturlaub genommen, bis ich im Januar wieder arbeiten gehen würde. Nun habe ich vor einigen Monaten, für meinen geplanten Wiedereinstieg einen Antrag auf Stundenreduzierung von 39 auf 30 Stunden / Woche schriftlich eingereicht. - Es ist noch ...
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Hallo Frau Bader, Am 10.1.2021 habe ich mein Kind geboren. 2 Jahre elternzeit habe ich beantragt, davon hatte mein Mann 2 Monate. Nun bin ich erneut schwanger und der E.T. ist voraus. 4.6.2023. Mein Chef möchte meine elternzeit nicht verlängern und eine Betreuung habe ich für mein Kind nicht. Also ist es unmöglich 38,5 Std die Woche zu arbeiten. E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befindde mich im 3. Jahr meiner Elternezeit, diese endet am anfang April 2023. Die Eingewöhnungen sind bisher gescheitert, deswegen musste ich mehrmals meine Elternzeit notgedrungen verlängern. Mein Kind konnte keine Bindung aufbauen und es besteht der Verdacht einer Hochbegabung. Nächste Woche beginnt die Eingewöhnu ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...
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