Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe 2Jahre EZ beantragt, die im Mai 2009 endet. Bin nun erneut schwanger und das Kind wird im Oktober 2009 geboren. Möchte in der Zwischenzeit bis zum Mutterschutz bei meinem alten Arbeitgeber TZ arbeiten. Da wir mittlerweile 150 km entfernt wohnen, kann ich nur an 3 Tagen(MO,Di, MI) arbeiten, an denen meine Mutter die Betreuung meiner ersten Tochter übernehmen wird.Meine Fragen: 1. Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen? Falls nicht, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? 2. Falls ich Arbeitslosengeld bekomme, bedeutet das automatisch, dass ich auf meinen Arbeitsplatz bei meinem bisherigen Arbeitgeber verzichte? Stehe ich nach der Elternzeit also ohne Job da oder kann ich bis zum Mutterschutz Arbeitslosengeld bekommen und dann erneut in Elternzeit mit dem neuen Kind gehen(bei meinem alten Arbeitgeber)? 3. Wäre es in dem Fall am besten das 3. Jahr Elternzeit anzuhängen? und 4. Habe ich evtl. schon irgendwelche Antragsfristen verpasst? Vielen, vielen Dank Madita
Hallo, 1. Bestimmten Zeiten/ Tagen muss der AG nicht zustimmen 2. Nein, Sie können auch für die EZ ArbGeld beantragen (anteilig) 3. Da Sie wegend er SS eh Kü-SChutz haben, ist es nicht so wichtig wie bei anderen Müttern 4. Frist Antrag TZ in EZ sind 7 bzw 8 Wo. Liebe Grüsse, NB
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