LuciaMaria
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das am 4.7.2018 endet. Mein Sohn wurde am 26.9.2017 geboren. Ich würde gerne 12 Monate Elterngeld beantragen, also bis 25.9.2018. Elternzeit wurde mir vom Arbeitgeber nun aber nur bis zum Vertragende, also 4.7.2018 genehmigt. Was bedeutet das für das Elterngeld? (wie) kann ich trotzdem 12 Monate Elterngeld beziehen? Oder muss ich etwas beachten bzw endet gar mein Anspruch auf Elterngeld nach dem 4.7.? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, Lucia Maria
Hallo, mit der Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Sie können aber dennoch weiter zu Hause bleiben und auch weiter das Elterngeld bekommen. Ich rate, dem Arbeitsamt mindestens drei Monate vor Beendigung diesen Tatbestand mitzuteilen und weiter mitzuteilen, dass sie zurzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn das Kind dann höchstens drei ist, können Sie Ihre Arbeitsleistung, eventuell teilweise, wieder zur Verfügung stellen und erhalten dann Arbeitslosengeld 1, wenn Sie die Voraussetzungen ansonsten erfüllen. Liebe Grüße NB
Surematu
Hast du den Antrag noch nicht gestellt? Mein Vertrag endete 4 Monate nach Geburt und ich habe normal mein Elterngeld Plus erhalten und bin jetzt erst seit Auslaufen des EG arbeitssuchend.
LuciaMaria
Nein, ich habe den Antrag noch nicht abgesendet. Das möchte ich diese Woche tun. Bedeutet das also, ich werde das volle Jahr EG beziehen können, auch wenn ich die letzten 3 Monate arbeitssuchend sein werde? Muss ich dabei etwas beachten oder läuft alles automatisch? Danke für eine Antwort!
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