Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet bald – Vollzeitjob adieu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit endet bald – Vollzeitjob adieu

Julie78

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Hallo Frau Bader, wenn ich nach der Elternzeit nicht in meinen Vollzeitjob zurück will da es mir in Vollzeit nicht möglich ist. Welche Möglichkeiten gibt es um aus dem bestehenden/ruhenden Arbeitsvertrag (Vollzeitjob) rauszukommen? Was würden sie mir raten wie ich eine Sperre beim Arbeitsamt umgehen kann. Ich arbeite bereits nebenberuflich, aber falls kein Auftrag rein kommt/es schief gehen sollte, möchte ich keine Sperre beim Amt haben. Gründungszuschuss gibt es leider nur wenn man gekündigt wird. Gibt es andere Zuschüsse für Frauen nach der Elternzeit? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können doch TZ arbeiten - wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. ANsonsten werden Sie bei einer Eigenkündigung eine Sperre bekommen, wenn der AG Ihnen eine TZ-Tätigkeit anbietet. Liebe Grüße NB


cube

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Nein, es gibt keine Zuschüsse für Frauen nach der Elternzeit außer ALG. Aber warum stellst du nicht einen Antrag auf Teilzeit bei deinem AG? Dein Vertrag ist ja - so verstehe ich es - unbefristet. Es gibt das neuen Brücken-TZ-Gesetz, dass eben dafür sorgen soll, dass Mütter zwar in TZ zurückkehren, aber später wieder auf VZ wechseln können. Dein AG müsste deinen TZ-Antrag schon mit ausreichender Begründung abweisen - einfach so "nein" sagen geht nicht. Hast du 2 volle Jahre TZ beantragt, kannst du auch ohne Zustimmung deines AG das 3. Jahr nehmen und in diesem TZ arbeiten. Wenn nicht bei deinem Ag, weil der ablehnt, dann bei einem anderen AG.


Felica

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Einfach beim AG TZ anfragen, hat er mehr wie 15 Mitarbeiter hat er es extrem schwer das abzulehnen. Ab einer bestimmten Anzahl Mitarbeiter geht auch das neue befristete TZ-Angebot was schon angesprochen wurde. Oder erst neuen Job suchen mit TZ und dann kündigen.


Julie78

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Danke für Eure Antworten. TZ wurde zwei Mal und das schriftlich, abgelehnt. Es ist eine Firma mit weniger als 15 Mitarbeitern von daher ist das recht schwierig. Ehrlich gesagt möchte ich dort auch gar nicht mehr arbeiten da ich mich dort auch nicht mehr wohl fühlen würde. Ich spiele mit dem Gedanken mich Voll-Selbständig zu machen. Es gibt zwei Richtungen in die ich gehen möchte sodass ich das wohl wagen werde und ich werde das ganze bis dahin noch mehr vorbereiten.


Rotkehlchen

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Liebe Julie, Wenn der Arbeitgeber die Teilzeit abgelehnt hat und du nachweisen kannst, dass dir die Tätigkeit in Vollzeit aufgrund der Betreuung deines Kindes nicht möglich wäre (Arbeitszeiten, Betreuungszeiten, Fahrtwege, ...), dürftest du bei einer Eigenkündigung eigentlich keine Sperre bekommen, da du einen wichtigen Grund für die Kündigung hast. Du hättest dann Anspruch auf anteiliges Alg in dem Umfang, in dem dein Kind betreut ist und du bereit wärst zu arbeiten (zB 2/3). Hast du mal mit der Arbeitsagentur gesprochen? Ich würde mich an deiner Stelle mal dort melden und die Lage schildern, was sie meinen bzgl. Sperre.


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