Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / Beschäftigungsverbot

Frage: Elternzeit / Beschäftigungsverbot

marionw1986

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Hallo Bin aktuell in der 17 ten Woche mit dem 2 ten Kind schwanger. Im Moment bin ich noch in elternzeit. ET ist 27.8. Mutterschutz ab 16.07. habe bereits beantragt die elternzeit von Ende Sept. Auf 15.7 2022 zu reduzieren( aktuell noch keine Bestätigung bekommen) Ich war eigentlich in Verhandlung zwecks kurzer Wiedereinstieg ab 1.5.( aktuell Eingewöhnung 1. Kind vei Tagesmutter). Nun hatte mir mein AG eine servicestelle angeboten in teilzeit in elternzeit. Allerdings ist diese mit ganzen Tag ( 5-6 h würde ich am Tag arbeiten) maske tragen und stehen verbunden. Nun hatte ich meinen frauenarzt gefragt ob ich ein BV bekommen würde...das wäre möglich. Meine Frage, müsste ich die teilzeitstelle annehmen, damit ich daraus dann bezüglich BV trotzdem Gehalt bekommen würde ? oder bekomme ich so oder so Gehalt wenn ich das BV Nun so einreiche? Danke und vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für ein Beschäftigungsverbot ist die Frauenärztin nicht zuständig, sondern der Arbeitgeber. Er muss prüfen, ob eine Gefährdung vorliegt und Sie dann primär umsetzen. 2. In der Elternzeit erhalten Sie grundsätzlich, auch bei einem Beschäftigungsverbot, keinen Lohn. Nur wenn Sie arbeiten. Liebe Grüße NB


mellomania

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Der gyn darf kein bv ausstellen. Das muss, wenn, der AG machen. Du kannst die ez nicht verkürzen um in ein bv zu gehen. Du kannst nur so arbeiten, wie es die Betreuung des Kindes zulässt. Und nur dann, wenn der AG zustimmen wird. Wenn du die Schwangerschaft nicht meldest um ein bv zu erhalten, ist das nicht rechtens.


Dojii

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Grundsätzlich ja, du würdest während der Elternteilzeit das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest. Also das Teilzeitgehalt. Aber da sind einige Fallstricke. Das BV deiner Ärztin bezieht sich auf die Arbeitsstelle, dafür ist sie gar nicht zuständig. Das müsste primär vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Der Arbeitgeber könnte das ärztliche BV auch aushebeln, indem er deinen Arbeitsplatz mutterschutzgerecht umbaut oder dich einfach auf eine Stelle umsetzt, die keine medizinischen Bedenken auslöst. Denn dann muss du diese Stelle annehmen (und auch 5-6h pro Tag arbeiten), da die Grundlage für das BV entfallen ist und du deinen Vertrag natürlich erfüllen musst. Kurz gesagt, das potentielle BV deiner Frauenärztin ist nicht endgültig und könnte für dich so gesehen auch nach hinten losgehen.


Präriemaus

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@mellomania Sie verkürzt die EZ doch gar nicht, um in ein BV zu gehen, sondern beendet sie einen Tag vor dem neuen Mutterschutz und dies ist, wie du weißt, rechtens. Bei der Arbeitsstelle geht es um Teilzeit in EZ.


marionw1986

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Ja genau. Nur aber warum soll das beschäftigungs Verbot vom Frauenarzt nicht rechtens sein ? Vom AG habe ich nicht mal eine gefährlich Analyse erhalten... verstehe ich nicht .... Würde aktuell gerne eine Anfrage stellen die elternzeit auf sofort zu kürzen, damit wir uns einigen, dass ich das Beschäftigungs Verbot sofort einreichen kann, damit ich meinen vollzeit Lohn bekomme...glaube aber nicht dass der AG das macht. Deswegen bin ich am überlegen den teilzeit in elternzeit Vertrag anzunehmen und dann ins beschäftigungs Verbot zu gehen ... hat da jemand erfahrungen ?


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