Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit / Beschäftigungsverbot

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Hallo, Ich befinde mich gerade in Elternzeit. Diese läuft am 31.12.2016 aus. Gleichzeitig arbeite ich seit anfang diesen Jahres während der Elternzeit in Teilzeit. Ab dem 01.01. lebt mein alter Vollzeitvertrag wieder auf. Nun bin ich ganz frisch wieder schwanger und werde voraussichtlich direkt im Beschäftigungsverbot landen. Welches Gehalt erhalte ich dann bis zum 31.12 und ab dem 01.01.2017? Macht es für mich Sinn, die Elternzeit bis zum neuen Geburtstermin zu verlängern, oder soll ich sie lieber auslaufen lassen? Ich weiß daß ich die Elternzeit nicht für ein Beschäftigungsverbot vozeitig beenden darf, aber wie ist es, wenn sie ausläuft? Danke sehr!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


malini

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Bis 31.12. bekommst du das TZ-Gehalt, ab 1.1. den Vollzeitlohn. EZ verlängern macht keinen Sinn, da du dann weniger Gehalt hättest.


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