Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit bei weiterer Schwangerschaft

stefijul75

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Sehr geehrte Frau Bader,meine Elternzeit endet Ende des Jahres 2015.Ich könnte sie noch max auf den 24.01.16 verlängern. Das neue Baby kommt erst am 04.02.16. Habe ich trotzdem Anspruch auf Elternzeit?Vielen Dank!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Ja. Und Mutterschaftsgeld. Wann musst Du wieder arbeiten und wann beginnt der Mutterschutz ? Entweder arbeiten bis dahin oder bis einen Tag vor Mutterschutz verlängern. Oder laufende Elternzeit beenden zum Tag vorher und dann Mutterschutz. Nach der Geburt meldest Du dann Elternzeit für Kind 2 an.


stefijul75

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Liebe Sternschnuppe!Danke für die schnelle Antwort. Ich habe den 24.12.15 für Beginn der Schutzfrist berechnet. Es ist mein 4.Kind und ich habe nun drei Jahre nicht gearbeitet.Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich Mutterschaftsgeld bekomme. Weil ich ja so lange keinen Verdienst hatte und wie sollte das dann berechnet werden. Mir geht es vor allem um die Krankenversicherung für mich und die Kinder. Mein Mann ist selbstständig und privat versichert. Das möchte ich nicht. Und darum, dass ich mir eine Rückkehr in Teilzeit für später nicht verbauen will. Evtl. wird mich der AG zur Kündigung drängen wollen.Vielen Dank!


Sternenschnuppe

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Es steht Dir zu. Dein Vertrag wird wieder aktiv und Du bekommst im Mutterschutz das, was Du auch verdienen würdest. Dann nimmst Elternzeit für das neue Kind und danach oder dabei kannst Du Teilzeit arbeiten. Kündigen kann Dich keiner bis zum Ende der Elternzeit.


wolke76

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Hallo, ganz so wie sternenschnuppe sagt, ist es nicht. Ich verstehe es jetzt so, dass die Elternzeit Nr. 1 sich mit der Mutter Schutzfrist überschneidet. Wenn das so ist, bekommst du NICHT das was du verdienen würdest. Wenn der Mutterschutzbeginn in die Elternzeit fällt, erhältSt du die 13Euro Mutterschaftsgeld pro Tag für die Dauer der Schutzfrist von der KK aber keinen (!) Zuschuss des AG! Sollte die Elternzeit offiziell VOR dem Mutterschutz enden, dann bekämst du auch den Zuschuss. Deine KV läuft normal beitragsfrei weiter. Ob die FV für die Kinder kostenfrei bleibt hängt von der Höhe des Verdienstes deines Mannes ab.


Sternenschnuppe

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Darum soll sie ja die Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, damit sie auch den AG Anteil bekommt. Grüße


wolke76

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Eine beantragte und festgelegte Elternzeit kann man doch nicht einfach so beenden!?! Schon gar nicht aus dem Grund, um nochmal den AG-Zuschuss zu "kassieren". Dem wird der AG kaum zustimmen und das muss er auch nicht. Wenn er sich darauf einlässt, wäre es freilich toll. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.


Sternenschnuppe

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Das ist gesetzlich vorgeschrieben dass das geht seit 2013. Dem muss er auch nicht zustimmen, denn man muss es nur melden.


Sternenschnuppe

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschaftsgeld-bei-erneuter-Schwangerschaft-in-Elternzeit_130509.htm


wolke76

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Mensch, das ist mir ganz neu! Vielen Dank!


stefijul75

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Liebe Frau Bader!Jetzt bin ich verwirrt. Stimmt es denn nicht,was die quasi Laien mir zuvor geschrieben haben? Wenn ich schon im Mutterschutz bin, dieser beginnt am 05.12.15,kann bzw. ich ja bis zur Geburt am 04.02.16 bzw nach Ende der letzten Elternzeit (bisher vereinbart 31.12.15) doch gar nicht mehr arbeiten. Vielen Dank und Grüsse!


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