sakifi
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme im Mai 2019 mein erstes Kind und möchte ab Mai 2020 wieder 75% arbeiten. Ist es nun besser, 1 oder zwei Jahre Elternzeit zu beantragen? Wo liegen die Vorteile von zwei Jahren? Vielen Dank Sarah Kirn-Fischer
Hallo, zwei. Da haben Sie Kü-Schutz und bessere Voraussetzungen für TZ-und Sie können verlängern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich sage mal so.... Vorteil 1: 2 Jahre Elternzeit bedeutet 2 Jahre Kündigungsschutz. 2. Sollte esmit der Eingewöhnung Krippe nicht so klappen hast du nicht so einen Druck. Und 3. hast du dich zuerst schon für 2 Jahre festgelegt, kannst du noch ein drittes nehmen. Der AG kann das nicht verwehren Meldest du nur 1 Jahr, muss dein AG dem nicht zustimmen das die ez verlängert wird
Felica
Weiterer Vorteil, dein VZ-Vertrag ruht im Hintergrund. Solltest du also, warum auch immer, wieder VZ arbeiten wollen oder müssen, besteht die Option immer noch. hat man mal auf TZ runtergestuft, ist das aufstocken auf VZ meistens extrem schwer. Davon ab, sollte dein AG keine TZ-Stelle haben die mit den Betreuungszeiten vereinbar sind, kannst du solange du in EZ bist, mit dessen Zustimmung auch woanders arbeiten. Zustimmung kann er schwerlich verweigern wenn er dir keine TZ-Stelle anbieten kann oder will. Es gibt massig viele Vorteile warum besser TZ in EZ, aber keine warum man ohne EZ in TZ gehen sollte solange man andere Möglichkeiten hat.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt am 25.11. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 06.01., mein Mutterschutz endet am 03.03. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 1 Jahr zuhause bleiben und dann in Teilzeit wieder kommen. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man die Elter ...
Guten Abend Frau Bader, mein Mann möchte gern 2 Monate Elternzeit beantragen. 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat dann später. Mein ET ist voraussichtlich der 17.02., es wird aber wohl ein geplanter Kaiserschnitt. Der Termin steht aber noch nicht fest. Kann er im Antrag dann auch einfach schreiben: Elternzeit 1.Lebensmonat direkt ab Gebur ...
Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D ...
Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung