Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich bin am 16.1 Mutter geworden. Geburtsurkunde wurde beantragt ist aber noch nicht da. Die Zettel die der Arbeitgeber ausfüllen muss sind auch noch nicht zurück. Ich habe gelesen das man den Antrag spätestens 7 Wochen vor antritt der Elternzeit den Antrag abgeschickt haben muss. Das kann ich ja noch nicht da die Geburtsurkunde und die Bescheinigung vom Arbeitgeber fehlt. Oder soll ich alles weg schicken mit dem Vermerk das ich die fehlenden Unterlagen nachreiche? Vielen Dank im voraus Sunny


Mitglied inaktiv

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Für die Elternzeit brauchst Du doch keine Geburtsurkunde. Da schreibst Du deinem AG einen Brief mit "ich bin von bis in Elternzeit." Ggf. noch ob Du irgendwann Teilzeit arbeiten willst und ob Du dir verbleibende Elternzeit vorbehältst später zu nehmen. Bei uns gibt es dafür extra Vordrucke für die Meldung der Elternzeit in der Firma. Meinst Du Elterngeld? Dafür brauchst du die Geburtsurkunde. Dafür gibt es aber meines Wissens keine 7-Wochenfrist. Das solltest Du möglichst schnell beantragen, damit Du nach der Mutterschutzfrist auch dein Geld gleich hast. Und es wird wenn ich richtig im Kopf habe nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Die Geburtsurkunde solltest Du da mit angeben, die kommt aber garantiert in den nächsten Tagen. Bei uns hat es glaube ich drei oder vier Werktage gedauert, bis sie da war, wir sind aber eine sehr kleine Verwaltungsgemeinde, wo nicht so viel zu tun ist. Die Bestätigung vom AG kannst Du dafür ja nachreichen.


Sternenschnuppe

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Geburtsurkunde braucht man, man muss ja die Existenz des Kindes nachweisen Kann man aber nachreichen.


Mitglied inaktiv

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Wir mussten beide keine einreichen. Möglich, dass manche AG da paranoid sind.


desireekk

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Hallo Frau Bader, ...ANTRAG??? Für die EZ stellt man doch keinen Antrag? Man teilt diese doch nur mit... Und GebUrk kann man später nachreichen WENN der AG diese verlangt. ICH würde die nicht ungefragt einreichen LG Désirée


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