Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen als Vater

Frage: Elternzeit beantragen als Vater

Yaramin84

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, hallo an alle anderen, mein Mann möchte ab Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen. Der voraussichtliche ET wäre der 17.08.2019. Da es wieder ein Kaiserschnitt wird, gehe ich eher vom 06.08. - 10.08. aus. Wie beantragt er das nun? Er muss ja die Frist von 7 Wochen einhalten, aber Mitte Juni wissen wir noch gar nicht, wann das Baby wirklich geholt werden wird. Ich habe gar nicht mehr aufm Schirm, wie das 2016 war ... Geht das dann so? "hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am 17.08.2019 geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen werde ich die Elternzeit ab Geburt beginnen." Und er kann dann, wenn das Baby eher kommt, auch eher in Elternzeit gehen? Liebe Grüße


Dojii

Beitrag melden

Er sollte schreiben "für die ersten beiden Lebensmonat ab Geburt" und dann den voraussichtlichen Geburtstermin. Dann ist er safe.


Yaramin84

Beitrag melden

Ok. Danke. Die Dauer steht in Absatz 2 ... den hatte ich jetzt nicht hier mit rein kopiert.


Ani123

Beitrag melden

Mein Schwager hat es gerade durch. "Sehr geehrte/r XX, hiermit beantrage Ich, YY, Elternzeit für den 1. und ?. Lebensmonst des Kindes. Ich nehme die Elternzeit ab Geburt des Kindes, welche nach errechneten Termin am XX.XX.XXXX sein soll. Mit freundlichen Grüßen YY" Das Baby kam 2 Tage zu früh. Er blieb sofort zu Hause. Genau so hat er auch Urlaub beantragt. "Sehr geehrte/r XX, hiermit beantrage Ich, YY, zwei Wochen Urlaub ab Vollendung des 1.Lebensmonat Elternzeit meines Kindes, welches vorraussichtlich am XX.XX.XXXX sein wird. Ich bitte um Verständnis, dass sich der Zeitraum um ein paar Tage nach vorne oder nach hinten verschieben kann. Mit freundlichen Grüßen YY" Und auch das ging problemlos durch. So konnte er sechs Wochen zu Hause bleiben. Beim 1.Kind hatte er nur Urlaub für 3 Wochen ab Geburt des Kindes beantragt. Das Kind kam 3 Wochen zu früh zur Welt. Auch da lief es problemlos und er war ab Geburt zu Hause. Was er immer gemacht hat: Er hat sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass das Schriftstück auch eingegangen ist. PS: ? im oberen Text ist der Monat, wo er noch EZ nimmt. Das steht in seinem Text das Datum mit drin.


Schru

Beitrag melden

da er einen ges. Anspruch auf Elternzeit hat und der AG ihm diesen daher ohne Einschränkungen gewähren muss. Besser schreiben: ich teile Ihnen mit, dass ich ab....... ich in Elternzeit gehe" LG Schru


Yaramin84

Beitrag melden

Als Mutter ist das alles viel einfacher ^^ Ich danke euch :)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt am 25.11. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 06.01., mein Mutterschutz endet am 03.03. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 1 Jahr zuhause bleiben und dann in Teilzeit wieder kommen. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man die Elter ...

Guten Abend Frau Bader, mein Mann möchte gern 2 Monate Elternzeit beantragen. 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat dann später. Mein ET ist voraussichtlich der 17.02., es wird aber wohl ein geplanter Kaiserschnitt. Der Termin steht aber noch nicht fest. Kann er im Antrag dann auch einfach schreiben: Elternzeit 1.Lebensmonat direkt ab Gebur ...

Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D ...

Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...

Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...

Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...

Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...

Hallo Frau Bader,   vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage.  Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...