Rido88
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt unseres Sohnes (16.11.2017) bis zum 01.10.2020 Elternzeit beantragt (also bis kurz vor seinem 3. Lebensjahr). Mein Ehemann hat in diesem Zeitraum keine Elternzeit, möchte allerdings ab Ende meiner Elternzeit für 12 Monate in Elternzeit gehen (also vom 01.10.2020 bis 01.10.2021). Ist dies möglich? Ich habe bislang immer nur davon gelesen/gehört, dass man die Elternzeit auch nach dem 3. Lebensjahr nehmen kann, sofern man innerhalb der ersten 3 Jahre bereits 12 Monate Elternzeit hatte... Dies ist ja aber bei meinem Ehemann nicht der Fall. Die zweite Frage, falls mein Ehemann ausschließlich nach dem 3. Lebensjahr in Elternzeit gehen kann: muss der Arbeitgeber zustimmen oder hat mein Mann den Rechtsanspruch darauf, da der Beginn seiner Elternzeit noch knapp vor dem 3. Geburtstag unseres Sohnes liegt? Danke im Voraus!!!
Hallo, kann ernach § 16 BEEG mit Frist 13 Wochen tun Liebe Grüße NB
Dojii
Er hat einen ganz normalen Anspruch auf Elternzeit vor oder nach dem dritten Geburtstag. Es ist da vollkommen unerheblich, ob man vorher schon Elternzeit genommen hat oder nicht. Wichtig ist nur, dass man maximal 24 Monate zwischen den dritten und achten Geburtstag nehmen kann, nicht mehr die vollen 3 Jahre. Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag muss man übrigens 14 Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Ihr wisst aber, dass dein Mann in dieser Zeit kein Elterngeld bekommen wird?
Rido88
@Dojii vielen Dank für deine Antwort! Ja, dass er keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wissen wir. Wir verdienen beide annähernd das gleiche Gehalt, daher haben wir sogesehen keinen Verlust während seiner Elternzeit im Vergleich zu meiner jetzigen (wenn mein Elterngeld ab Ende 2018 wegfällt). Mein Mann hatte leider vor der Geburt unseres Sohnes einen Autounfall, weswegen er 7 Monate im Krankengeld war und sein Elterngeld somit sehr gering ausgefallen wäre (und ich auf jeden Fall 3 Jahre zuhause bleiben wollte, hätten wir somit im 1. Lebensjahr nur mein und sein geringes Elterngeld gehabt, was zusammen weniger als 1. Gehalt gewesen wäre)... Da er aber auch viel Zeit mit unserem Sohn verbringen möchte, die Idee mit der Nachholung seiner Elternzeit ab dem 3. Jahr
Rido88
@ Frau Bader: vielen Dank! Hat er denn einen Anspruch darauf (da der Beginn noch vor dem 3. Lebensjahr wäre) oder müssen wir die Genehmigung seines Arbeitgebers abwarten?
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