juliane-marie
Hallo Frau Bader, ich habe "nur" einen 20-Stunden-Arbeitsvertrag. Elternzeit möchte ich für 1 1/2 Jahre beantragen und danach wieder die 20 Stunden arbeiten. Dann hat es bei mir doch auch keinerlei Vorteile, wenn ich z. B. für 3 Jahre Elternzeit beantrage, aber nach 1 1/2 Jahren in Teilzeit arbeiten möchte? (so wie es z. B. Viele machen, die einen Vollzeit-Job haben, aber erstmal nur in Teilzeit zurückkehren wollen). In meinem Fall kann ich doch aber ganz normal nur für 1 !/2-Jahre Elternzeit beantragen und dann ganz normal in mein ursprüngliches 20-Stunden-Arbeitsverhältnis zurückkehren, oder? Macht es darüber hinaus Sinn, die restliche Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes zu übertragen oder versteht sich das durch Gesetz von selbst? Danke!!
Hallo, auch in Ihrem Fall ist es sinnvoll, zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Sie können dann während der Elternzeit in Teilzeit im vertraglichen Umfang wieder arbeiten. Das bringt Ihnen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
Felica
Doch, den wichtigsten Aspekt vergisst du, man kann dir nicht kündigen. Den auch wenn du in der ET arbeitest, genießt du solange deine EZ andauert den Kündigungsschutz. Davon ab weiß man nie was kommt.
juliane-marie
Ok, das heißt, wenn ich EZ beantrage, aber in TZ arbeite, bin ich so lange unkündbar, so lange die EZ läuft?? Wenn ich aber 3 Jahre EZ und TZ beantrage - dann ist meine ganze EZ auch weg, stimmts? Also wenn ich dann z. B. zur Einschulung noch 3 Monate nehmen wollen würde, ginge das nicht mehr, oder? Lt. meinem Arbeitvertrag arbeite ich 20 Stunden an 3 Tagen. Wenn ich nun aber EZ + TZ (20 Std.) beantrage, kann das dann alles seitens des AG neu gemischt werden? (Also Arbeitszeit auf 4 oder 5 Tage verteilen)? Gibt es irgendwelche anderen Nachteile/Vorteile des Ganzen?
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