NiCo112016
Sehr geehrte Frau Bader, ich beabsichtige eine Jobwechsel. Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.03.2019 und mein neues Arbeitsverhältnis beginnt am 01.05.2019. Ist es möglich in diesem Zeitraum (01.04. bis 30.04.2019) Elternzeit zu beantragen und Elterngeld zu beziehen? Der Geburtstermin unseres Kindes war am 24.06.2018. VG NiCo
Hallo, Elternzeit ohne Arbeitgeber Nein und bringt ihnen auch gar nichts. Elterngeld auch Nein. Sie müssen mindestens zwei Lebensmonate des Kindes nehmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Elternzeit: Nein. Das geht nur mit bestehendem Arbeitsverhältnis. Elterngeld: Vielleicht. Das kommt darauf an, wie alt das Kind dann ist und wie viel Elterngeld bereits zuvor an die Eltern ausgezahlt wurde.
Felica
EZ nein, wie gesagt weil kein AG. EG auch nein, bzw du bekommst welches, musst es dann aber wieder rückerstatten weil du die Voraussetzungen nicht für die kompletten 2 Lebensmonate erfüllst. Vermute vom Namen her mal das du der Vater bist und bisher weder EZ noch EG für das Kind hattest. Mein Rat, wenn du die Zeit mit EG überbrücken willst, dann melde dem AG das du ab dem 24.02 für die letzten Vertragswoche in EZ gehst. Damit hättest du dann vom 24.02-23.04 die Voraussetzungen für EG. Problem dabei, da du zu spät für die 7 Wochen Frist dran bist, kann der AG das verweigern. Alternative wäre noch bis zum 24.08.19 den zweiten Lebensmonat beim neuen AG zu nehmen, allerdings sehen das viele nicht so gerne gerade in der Probezeit. Gerade weil es auch noch über die Urlaubszeit geht wo viele eh schon personellen Engpass haben.
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