Im November 2010 war ich in Elternzeit (einer von 2 Vätermonaten). Im November erhalte ich ein 13. Monatsgehalt, von dem ich zur Altersvorsorge 1742 Euro einmal jährlich pauschal versteuert durch den Arbeitgeber in eine Direktversicherung bezahle. Diese 1742 Euro wurden nun bei der Nachberechnung des Elterngeldes als Einkünfte im November 2010 gewertet und ich soll deshalb ca. 1000 Euro Elterngeld zurückzahlen (mehr als ich für einen Elterngeldmonat erhalten habe). Es kann doch nicht rechtens sein, dass diese pauschal versteuerte jährliche Einmalzahlung von 1742 Euro als Einkünfte für einen Monat (November) gewertet wird, und sich mein Elterngeld aufgrund dieser Zahlung veringert, oder? Meines Erachtens wäre diese Zahlung mit 1/12 pro Monat zu berücksichtigen, aber nicht in voller Höhe. Wie ist Ihre Meinung bzw. die rechtslage dazu? Laut Rücksprache mit der L-Bank hätte ich im Dezember Elternzeit nehmen sollen, dann müsste ich nichts zurückbezahlen. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 22.11.2011, 13:37