Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldrechnung 2.kind während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldrechnung 2.kind während Elternzeit

Diamondhugo

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Hallo. Ich hätte eine grundsätzliche Frage. Wenn man während der Elternzeit des 1.kindes schwanger wird, wird das Gehalt grundsätzlich dann vor der Elternzeit mit einbezogen und man kann prinzipiell die Elternzeit einfach rauslassen? 1.Ich war vor der Geburt des 1.kindes vollzeit tätig. 2.Während der Elternzeit (1Jahr) zu Hause 3. Und werde wieder Vollzeit arbeiten. Juni 2016 : Geburt des 1.kindes 1 Jahr Elternzeit Beispielsweise April 2017 Schwanger Geburt 2.Kind : Januar 2018 Elterngeld Berechnung: Gehalt von Juli 2017- Januar 2018 ( 7Monate) Gehalt von Januar 2016 - Mai 2016 ( 5Monate) Elternzeit von Juni 2016-Juni 2017 ausgenommen.... Ist das so korrekt? Vielen Dank im Voraus. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - rausgerechnet werden dabei Monate mit EG o MG. Das wird in Ihrem beispiel also nicht klappen, das Gehalt vor der Geburt von Kind 1 zu nehmen Liebe Grüße NB


malini

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Ja. Das erste Jahr Elternzeit wird ausgeklammert. Dazu kommt noch ein Bonus von 10%, solange Kind 1 noch keine 3 Jahre ist.


Mathi16

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Was ist, wenn während des EG Bezugs auf 450 Euro Basis gearbeitet wurde? Wird das dann herangezogen?


Diamondhugo

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Hallo Frau Bader. Danke für Ihre Antwort, aber jetzt bin ich verwirrt. Wenn die letzten 12 monate des Gehalts mit Ausklammerung der Elternzeit berücksichtigt werden, warum kann das Gehalt vor Geburt des 1.Kindes nicht mit reingerechnet werden? Ich hatte es so verstanden, dass man so tut als ob das eine Jahr der Elternzeit "nicht" existiert hätte und folglich diese ausklammert und das Gehalt von davor weiter miteinberechnet.... Tut mir leid für meine komplizierte Ausdrucksweise... Herzliche Grüße


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