Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 3.9.2014 geboren. Mein Mann wollte eigentlich nur den Juli Elternzeit nehmen (das ist auch schon vom AG genehmigt) - nun hat eine Bekannte uns mitgeteilt, dass es aber kein Elterngeld gibt, wenn man nur einen Monat nimmt. Stimmt das? Das war uns gar nicht bewusst und schmeißt so kurz vor knapp unsere ganze Planung durcheinander... Elternzeit im August, September oder Oktober zu nehmen geht bei meinem Mann leider gar nicht, da er dort beruflich auf Messen unterwegs ist (inkl. Vor- und Nachbereitungen). Aber der November wäre doch schon der 15. Lebensmonat, richtig? Gibt es noch eine Möglichkeit, wir wir aus dem Dilemma herauskommen und nicht auf das Elterngeld verzichten müssen? Hoffe, Sie haben einen Tipp für uns..
Hallo, man muss bis zum 14 Lebensmonat mind. 2 Monate EZ nehmen, um EG zu bekommen.Er muss es also bis 03.11.15 nehmen. Ansonsten muss er den 1. Monat EG zurückzahlen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dann hat er ab morgen Elternzeit. Der zweite Monat wäre spätestens vom 03.10.-02.11. Später geht es nicht.
Mitglied inaktiv
Meine Kleine hat am 13.9. Geburtstag, nicht am 3.9. War eben so eilig mit Tippen und die 1 hakt auf meiner Tastatur immer so blöde... Okay, dann fällt die Elternzeit im November schonmal raus. Danke für die Antwort! Aber ginge es nicht auch, dass er während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeitet? Könnte er dann z.B. im August einen Monat Elternzeit dranhängen (sofern der AG sich da so kurzfristig noch drauf einlässt, ansonsten halt den September) und dann aber arbeiten gehen? Habe was gehört von 30 möglichen Stunden pro Woche? Dann könnte er seine Messearbeiten doch noch vorbereiten.. Dann würde uns das Elterngeld für Juli doch wenigstens nicht flöten gehen, richtig?
Sternenschnuppe
Ja. Das stimmt. Bis zu 30 Stunden darf er.
peekaboo
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Strudelteigteilchen
Ja - in dem Monat, in dem er parallel arbeitet. Aber das Elterngeld für den anderen Monat wäre damit "gerettet".
peekaboo
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