Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug beim 2. Kind

Frage: Elterngeldbezug beim 2. Kind

Kris1982

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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist am 29.02.2017). Unsere Tochter wurde am 29.05.2015 geboren und das Elterngeld habe ich mir über 2 Jahre auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt demnach bis Mai 2017. Ich befinde mich auch für 2 Jahre in Elternzeit. Wie wird nun mein Elterngeld berechnet? Bekomme ich automatisch den Mindestsatz von 300 EUR, da ich in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hatte? Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und Grüße Kris


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG und Basis-EG. Sie erhalten also nur den Gerundbetrag plus Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du hast 7 Nullrunden und 5x altes Gehalt in der neuen Berechnung. Aber eine Zahl muss falsch sein. Den 29.2. gibt es nächstes Jahr nicht.


Kris1982

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Oh Entschuldigung, das war ein Tippfehler. Voraussichtlicher ET ist am 28.02.17. Wieso sind es 7 Nullrunden? Viele Grüße Kris


Sternenschnuppe

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Weil immer die 12 Monate vor Mutterschutz zählen. Der beginnt ja im Januar. Also Dezember 15 - Dezember 16 wird genommen. Elterngeld aus dem zweiten Jahr wird nicht ersetzt durch alten Lohn, Dein Bezug ist beendet, nur noch die Zweige Rate wird ausgezahlt. Für neues Elterngeld bedeutet das 0€ für jeden Monat. Also hast Du nur 5 Monate mit altem Lohn, das addiert und durch 12 geteilt ergibt Deine Basis. Was kommt da dann raus als Durchschnitt ?


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