Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung wenn angestellt und seit Juni 2020 selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung wenn angestellt und seit Juni 2020 selbstständig

Zazou7

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Liebe Frau Bader, ich bin seit 8 Jahren fest angestellt in einer Firma. Seit Juni 2020 habe ich mich noch nebenberuflich selbsständig gemacht. Nun bin ich in der 8. Woche schwanger. Meine Frage wäre jetzt. Stimmt es, dass wegen der Selbsständigkeit das Elterngeld nicht von den 12 Monaten vor Gewburt sondern vom Gehalt des vorherigen Jahres berechnet wird? Das wäre in meinem Fall nämlich viel besser, da ich im Schichtdienst(angestellt) arbeite und mir nun wegen der Schwangerschaft Sonntags- und Nachtzuschläge nicht mehr voll bezahlt werden und das Elterngeld dann ziemlich niedrig ausfallen würde. Und wie ist das mit der selbstständigen Arbeit, darf ich diese totz Elterngeld natürlich reduziert fortsetzen? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ohne MG, Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung und ohne EG bis zum 14 Lebensmonat eines älteren Kindes. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, weil Selbstständig in dem Bemessungszeitraum gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wenn Kind 2021 geboren wird also 2020. Allerdings lässt du dich gerade bescheißen. Den dir darf kein Nachteil aufgrund der Schwangerschaft entstehen. der AG muss dich also so bezahlen, wie du auch verdienen würdest ohne Schwangerschaft, also auch die Zuschläge. Allerdings werden die dann versteuert. Selbstständigkeit darf weiter geführt werden, solange nicht über 30 Std die Woche. Außerdem muss das Einkommen der EG-Kasse mitgeteilt werden und führt je nach Höhe und Art des Elterngeldes zur Kürzungen bei diesem.


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