Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung nach zweitem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung nach zweitem Kind

Bäcklebee

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Hallo Fr. Bader, Vor meiner Schwangerschaft mit unserem ersten Kind habe ich in Vollzeit gearbeitet in Festanstellung. Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre angegeben. Das Elterngeld haben wir auf diese zwei Jahre aufgeteilt-bekommen also monatlich die berechnete Hälfte. Mein Sohn ist nun 1 Jahr alt und Plan wäre eigentlich, nach den 2 Jahren Elternzeit mind. ein Jahr in Teilzeit zu arbeiten, damit ich der Elterngeldstelle wieder ein gearbeitetes Jahr vorweisen kann, damit wir monatl. wenigstens mehr als den Minimumsatz bekommen, wenn dann Kind 2 da ist. Aber ist unser Plan überhaupt sinvoll- finanziel gesehen? Ich habe gehört, ich würde den gleichen Satz wie jetzt bekommen, wenn das nächste Kind noch vor Ablauf der Elternzeit auf die Welt kommen würde. Eine andere Info hab ich, dass das aber widerum nicht zutrifft, wenn man das Elterngeld wie in unserem Fall gesplittet ist. Konkret würden wir gerne wissen, wann in unserem Fall finanziel gesehen der beste Zeitpunkt für unser nächstes Baby wäre, falls uns denn ein zweites gegönnt ist:-) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Grüße, Barbara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Der beste Zeitpunkt wäre eine Geburt zwischen dem ersten Geburtstag und den 6 Wochen danach. Dann würde komplett das alte Gehalt als Grundlage genommen. Es zählen immer die 12 Minate vor dem Mutterschutz. Elterngeld aus dem 2. Jahr ist nur die aufgesparte Rate, daher wird ab dem 1. Geburtstag alles ohne Einkommen mit 0€ gewertet. Bedeutet für Dich wenn ihr keinen großen Abstand haben wollt : erst arbeiten und dann drauf anlegen. So dass Du möglichst volle 12 Monate Einkommen zusammenbekommst.


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