Mami199
Hallo Frau Bader, Ich hatte Ihnen schon mal bezüglich des Elterngeldes geschrieben. Sie schrieben mir, dass wenn ich für mein 2. Kind welches ich plane, nur mein volles Elterngeld (wie beim 1. Kind, geboren September 2016) bekomme wenn das 2. Kind im September 2017 geboren wird oder ich 1 volles Jahr VZ arbeiten gehen muss. Wie würde die Berechnung sein, wenn ich meine restlichen Elterngeldmonate in Elterngeld Plus umwandle und in dieses Monaten zusätzlich selbstständig wäre. Würden diese Monate in denen ich selbstständig bin (während des Elterngeld Plus Bezuges) in den neuen Berechungszeitraum für das 2. Kind laufen? Oder würde es ausgeklammert werden? Und wie ist die Berechnung wenn mein Elterngeldbezug fertig ist und ich mich selbstständig mache ? Würde die Elterngeldstelle dann den Bezugsraum aus meiner Vollzeitstelle von vor der Geburt meines 1. Kindes nehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, EG-Basismonate werden ausgeklammert. Dann wird eben ggf. noch weiter zurückgegriffen Liebe Grüße NB
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