Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung für das 2. Kind ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung für das 2. Kind ?

sevkib

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Hallo Fr. Bader, man liest ziemlich viel und ich bin momentan völlig durcheinander. Daher würde ich mein Fall direkt schildern, mit der Hoffnung dass ich eine zutreffende Antwort erhalte. Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit. Meine Tochter wurde am 06.09.2011 geboren. Somit beziehe ich seit November 2011 Elterngeld. Dies habe ich bis August 2012 erhalten (10Monate) Nun... jetzt bin ich schwanger für das 2. Kind (in der 9.SSW) Habe damals 2 Jahre Elternzeit beantrag - bin somit immer noch zu Hause. Wie wird sich das Elterngeld nun zusammensetzen ? Wie muss ich vorgehen ? Was muss ich beantragen ? Lieben Dank für die Antwort. Gruss, sevkib


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden und bekommen dann MG von der KK u dem AG. EG natürlich auch - zzgl. Geschwisterbonus. Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, zur Ausbildung Beschäftigte) das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamtenoder soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe GRüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wird auf den Mindestbetrag von 300€ hinauslaufen, plus Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz, und da arbeitest Du ja nicht. Wann endet die elternzeit genau und wann beginnt der neue Mutterschutz ?


SumSum076

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Mal angenommen dein Mutterschutz beginnt im Sep 2013. Dann zählen für das Elterngeld das Einkommen der Monate: Aug 2013 bis Okt 2012 und Juni 2011. Wenn du zwischen Okt 12 und Aug 13 nichts verdient hast, läuft das auf den Mindestsatz hinaus. (Du solltest dir überlegen, was du in dem Zwischenraum 06.09.bis Beginn Mutterschutz machst) Gruß Sabine


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