Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in EZ mit unserem 1. Kind. Mein Elterngeld habe ich aufgeteilt auf 1,5 Jahre und solange bleib ich auch zuhause in EZ. Unser 1. Kind ist nun 16 Monate alt und ich bin erneut schwanger. Das 2. Kind wird errechnet am 26.2.2019 zur Welt kommen. Meine EZ endet gleich und ich werde bis zum MuSchu arbeiten gehen. Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind? Werden einige Monate der EZ einbezogen geldlich gesehen? Werde ich Einbußen hinnehmen müssen? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe im Voraus. Liebe Grüße Romy

von Minkimiez am 11.06.2018, 14:47



Antwort auf: Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2018



Antwort auf: Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner Bei Bezug von EGPlus werden maximal die ersten 14 Monate EG ausgeklammert (hast Du nur BasisEG bezogen, dann lediglich die 12 Monate Basis EG). Zusätzlich der Mutterschutz von Kind 1. Du hast also 4 Monate von deiner aktuellen EZ, die als Nullrunden eingehen. Ansonsten die Monate, die du nach der EZ arbeitest bis zum Mutterschutz. Die noch fehlenden Monate um auf 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz zu kommen werden mit denen von vor dem 1. Mutterschutz aufgefüllt. Du kannst also von Abzügen anteilig für die fehlenden 4 Monaten ausgehen, sofern Du nach der EZ wieder VZ arbeitest und es da nicht auch noch zu Abzügen kommt. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute ;) LG Lilly

Mitglied inaktiv - 11.06.2018, 15:19



Antwort auf: Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

Das bedeutet, es wäre besser gewesen, ich hätte bis spätestens Ende des 14. Lebensmonats meines 1. Kindes schwanger sein sollen um keine Einbußen zu machen, richtig?

von Minkimiez am 11.06.2018, 22:25



Antwort auf: Wie erfolgt die Elterngeldberechnung für das 2. Kind?

Nein, es heißt, dass Du entweder nach dem 14. LM arbeiten gegangen wärst oder dann bereits in Mutterschutz gegangen wärst ;) LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.06.2018, 10:26



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