Hallo Frau Bader! Ich erwarte ungeplant mein 2. Kind. Mein 1. Kind ist gerade 11 Monate alt und ich beziehe noch das Basis-Elterngeld. (knapp 1.400 €). Es ist geplant, dass ich, wenn mein 1. Kind 1 Jahr ist 450€-bis 1000€ verdienen werde. In meinen alten Job oder auf Vollzeit kann ich nicht zurück. Bekomme ich dann für mein 2. Kind "nur" den Mindestsatz von 300 € oder greift da irgendein Ausklammerungs-/Verschiebungstatbestand. (Die Paragraphen habe ich nicht verstanden).
Besten Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße,
Maria
von
Fairyfeet
am 01.07.2018, 19:15
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei 2. Kind
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2018