Frage zu Elterngeldberechnung (2. Kind)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Elterngeldberechnung (2. Kind)

Hallo, angenommen, ich bekomme nach der Geburt 1,5 Jahre Elterngeld: Basiselterngeld (die ersten 6 Monate) und dann ElterngeldPlus (die folgenden 12 Monate). Partner nimmt auch 2 Basiselterngeldmonate. Rein hypothetisch, ich möchte es nur verstehen und wir planen auch nicht das 2. Kind, wenn das 1. noch nicht da ist: wenn ich angenommen kurz vorm Wiedereinstieg, also ca. Lebensmonat 15 (bis 20) von Kind 1 wieder in Mutterschutz gehe, aus welchem Zeitraum wird dann das Elterngeld berechnet? Elterngeldmonate werden übersprungen und dann die Zeit vor der Geburt des 1. Kindes genommen? Aber nur Basiselterngeldmonate? Also bei mir dann nur die 6, oder doch 12 (obwohl ich dann ja eigl auch EG Plus dabei hatte....) oder doch 14? Das habe ich mal gelesen. Ist es egal, ob in den 14 Montaten Basiselterngeld oder EGplus gezahlt wurde? Sorry, für die wirre Frage, hoffe, ihr versteht es. Termin bei Elterngeldstelle habe ich, aber dauert noch.

von Hassellocke am 17.12.2022, 07:39



Antwort auf: Frage zu Elterngeldberechnung (2. Kind)

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2022



Antwort auf: Frage zu Elterngeldberechnung (2. Kind)

Nach dem 14 Monat zählt entweder jeder Monat mit 0 Euro oder du musst halt wieder ( hast du ja auch vor ) wieder arbeiten. Entweder musst du sofort nach der Geburt quasi wieder schwanger werden ( bis Kind eins 6 Monate ist bei elterngeld plus) oder es wird ne Mischung aus den Monaten von vor kind 1 und nach kind 1

von misses-cat am 17.12.2022, 08:49



Antwort auf: Frage zu Elterngeldberechnung (2. Kind)

Ja, wenn EG+ bezogen wird, können 14 Monate ausgeklammert werden. (Bei Ba-EG sind es 12 Monate.)

von sneram am 17.12.2022, 11:39



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