Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung beim 2. Kind

lilsch

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Guten Abend Frau Bader, Am 10.05.18 ist unsere erste Tochter geboren. Vor dem Mutterschutz habe ich in Teilzeit und zusätzlich auf 450€ Basis gearbeitet, daraus bezieht sich das aktuelle Elterngeld. Ich beziehe das ElterngeldPlus für die Lebensmonate 3-22, zusätzlich hat mein Mann 2 Monate ElterngeldBasis in 2 Monaten Elternzeit bezogen. Die letzte Auszahlung des ElterngeldPlus erfolgt somit am 09.03.2020. Nun zur Fragestellung: 1. Wir wünschen uns ein weiteres Kind. Wann muss das Kind (spätestens) geboren werden um das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 zu erhalten? Bis zum Ende des ElterngeldPlus Bezuges am 09.03.2020? Oder bis zum des 2. Lebensjahr von Kind1 am 10.05.2020? 2. Dadurch dass ich das EGPlus beziehe, bekomme ich ja die Gesamtsumme zur Hälfte aber doppelt so lange ausgezahlt. Wird für Kind2 das EG trotzdem so berechnet wie für Kind1 oder wirklich nur vom zur Hälfte ausgezahltem EG von Kind1 (also die Einkünfte 12 Monate vor der Geburt von Kind2)? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und nachvollziehbar, wo ich nur Fragezeiochen im Kopf hab :) LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das ist leider zu spät. Grundlage für das Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind und Elterngeld vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB


Felica

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Du müsstest jetzt schon schwanger sein und Mutterschutz müsste spätestens beginnen wenn deine Tochter 15 Monate alt wird. 1-2 Monate je nachdem wie viel du verdienst, ist evtl noch Puffer wegen Geschwisterbonus. Für das gleiche EG ist es also schon zu spät. Jeden Monat den es jetzt länger dauert schwanger zu werden sinkt dein EG. Außer du gehst eben wieder dazwischen arbeiten. Es gelten immer die 12 Monate vor der Geburt, außer bei Selbstständigen, da wird da letzte abgeschlossene Kalenderjahr genommen. Begründung, EZ wird für das neue EG gar nicht berücksichtigt. EG nur längstens 14 Monate, diese werden genauso ausgeklammert wie Mutterschutz. Sprich wenn in den 12 MOnaten vor Geburt des neuen Kindes EG oder Mutterschutz fallen, wird das EG nur dann berücksichtigt wenn es die ersten 14 Monate des älteren Kindes betrifft, danach nicht mehr. Selbst wenn es länger EG gibt. Gleichzeitiger Bezug von EG für verschiedene Kinder führt aber zu Kürzungen, genauso wie man dann auf das Mutterschutzgeld für das weitere Kind verzichten muss. Im Falle rascher Geburtenfolge sollte man also das EG nachträglich in Basis wandeln, wenigstens alles über den 14ten Monat hinaus wenn so viel zweit zwischen den Kindern und die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden.


drosera

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Hallo, Du kannst m.W. längstens 14 Monate Elterngeld ausklammern sowie den neuen Mutterschutz. Dann müsste das zweite Kind so ca Oktober/November 2019 (!) auf die Welt kommen, es gibt ja dann auch den Geschwisterbonus. Dann fangt mal an... Ein Parallelbezug von Elterngeld für beide Kinder lohnt sich m.W. nicht


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