Hallo Fr. Bader!
Im September 2016 kam mein Sohn zur Welt. Ich beantragte 6 Monate basiselterngeld und 12 Monate elterngeld plus. Im September 2018 kommt unser 2 kind zur Welt. Sind die letzten Bezugsmonate mit Elterngeld Plus Ausklammerungsbestände?d.h. Wie fließen sie in die Berechnung mit rein? Werden Sie zurückverlagert sodass ich mehr als den Mindestsatz bekomme? Vielen Dank
von
Ajax 81
am 28.05.2018, 20:57
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim 2. Kind
Hallo,
ausklammern können Sie die ersten 14 LM des ersten Kindes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2018
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim 2. Kind
Nur Elterngeld (inkl EG Plus) bis einschließlich 14. Lebensmonat sind Ausklammerungstatbestände.
Elterngeld nach dem 14. LM gilt leider als "arbeitslos" und wird das neue Elterngeld verringern.
Das heißt alle Monate nach Dezember 2017 sind Nullrunden, es sei denn, du hast noch nebenher gearbeitet.
von
Dojii
am 29.05.2018, 07:37