Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung für 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldberechnung für 2. Kind

masa2009

Beitrag melden

Zu meiner ersten Frage: Und wie verhält sich das, wenn man wieder zwei Jahre zu Hause bleiben möchte? Bekommt man dann zwei Jahre 300 euro oder 150 euro? Ist vielleicht ne blöde Frage aber ich weiß es nicht? Danke für eure Antworten Masa 2009


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie nur den Grundbetrag bekommen, können Sie pro Monat wählen, on Sie es auf einmal auszahlen lassen (300 €) o splitten (150 €) - jeweils + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Entweder den ganzen Betrag über ein Jahr oder gesplittet über zwei. Das kannst du selbst wählen. Es ist nicht automatisch so; dass bei zwei Jahren Elternzeit das Geld gesplittet wird.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wie alt ist denn das erste Kind, dass Du davon ausgehst nur den Mindestsatz zu bekommen ?


malini

Beitrag melden

Sternenschnuppe, siehe Frage unten!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oh danke. Fiel mir nicht auf. Bei der Konstellation wäre die weitere Frage ob der Lebensunterhalt aktuell ohne staatliche Leistungen bestritten wird. Wenn ja kommt das Elterngeld dann dazu. Werden Leistungen bezogen , dann wird das neue Elterngeld voll als Einkommen verrechnet, da es in diesem Fall nicht erarbeitet wurde bei Kind 2. Weiss nicht wie es da bei der AP aussieht, aber für die Finanzen ein großer Unterschied.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind kam im Juli 2016 zur Welt (vor der Geburt habe ich Vollzeit gearbeitet). Ich hatte ursprünglich EZ bis zum 30.9.2017 beantragt. Während dieser habe ich eine geringfügige Beschäftigung bei meinem AG ausgeübt/ übe diese noch aus. EG habe ich erhalten/erhalte es noch für insgesamt 12 (10) Monate, die aber nicht nachei ...

Hallo, mir ist die Berechnung vom Elterngeld für unser 2. Kind nicht klar: 1. Kind geborem am 1.1.2017: Elternzeit 2 Jahre mit ElterngeldPlus vom 1.1.2017 - 31.2018 2. Kind kommt Ende Oktober 2018 (da bin ich also noch in Elternzeit mit Kind 1) Wird die Elternzeit aus 2017 ausgeklammert und somit vom Gehalt aus 2016 berechnet oder wir ...

Hallo Fr. Bader! Im September 2016 kam mein Sohn zur Welt. Ich beantragte 6 Monate basiselterngeld und 12 Monate elterngeld plus. Im September 2018 kommt unser 2 kind zur Welt. Sind die letzten Bezugsmonate mit Elterngeld Plus Ausklammerungsbestände?d.h. Wie fließen sie in die Berechnung mit rein? Werden Sie zurückverlagert sodass ich mehr als de ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in EZ mit unserem 1. Kind. Mein Elterngeld habe ich aufgeteilt auf 1,5 Jahre und solange bleib ich auch zuhause in EZ. Unser 1. Kind ist nun 16 Monate alt und ich bin erneut schwanger. Das 2. Kind wird errechnet am 26.2.2019 zur Welt kommen. Meine EZ endet gleich und ich werde bis zum MuSchu arbe ...

Hallo Frau Bader! Ich erwarte ungeplant mein 2. Kind. Mein 1. Kind ist gerade 11 Monate alt und ich beziehe noch das Basis-Elterngeld. (knapp 1.400 €). Es ist geplant, dass ich, wenn mein 1. Kind 1 Jahr ist 450€-bis 1000€ verdienen werde. In meinen alten Job oder auf Vollzeit kann ich nicht zurück. Bekomme ich dann für mein 2. Kind "nur" den Mindes ...

Guten Abend Frau Bader, Am 10.05.18 ist unsere erste Tochter geboren. Vor dem Mutterschutz habe ich in Teilzeit und zusätzlich auf 450€ Basis gearbeitet, daraus bezieht sich das aktuelle Elterngeld. Ich beziehe das ElterngeldPlus für die Lebensmonate 3-22, zusätzlich hat mein Mann 2 Monate ElterngeldBasis in 2 Monaten Elternzeit bezogen. Die l ...

Hallo, ich habe einen speziellen Fall: Im Sep 2017 bekam ich mein erstes Kind, ich habe bis Okt 2019 EZ angemeldet, Elterngeld bezog ich bis Sep 18. Da mein AG mir keine TZ Beschäftigung während der EZ anbieten konnte und auch nicht musste (unter 15 Mitarbeiter) erlaubte mir mein AG mir woanders was in TZ für die EZ zu suchen. Ab Okt 18 habe ich ...

Liebes Frau Bader, wir planen unser 2. Kind und haben einige Fragen: Elternzeitmonate ohne Elterngeld werden im Bemessungszeitraum mit 0 € angerechnet wenn ich nicht arbeiten gehe, oder? Was wäre wenn ich in der Elternzeit ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes Teilzeit arbeiten gehen würde? Zählt dann das Teilzeitgehalt zum Bemessungszeitra ...

Hallo, angenommen, ich bekomme nach der Geburt 1,5 Jahre Elterngeld: Basiselterngeld (die ersten 6 Monate) und dann ElterngeldPlus (die folgenden 12 Monate). Partner nimmt auch 2 Basiselterngeldmonate. Rein hypothetisch, ich möchte es nur verstehen und wir planen auch nicht das 2. Kind, wenn das 1. noch nicht da ist: wenn ich angenommen kurz v ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind. Beim ersten Kind wurde für die Höhe des Elterngeldes meine hauptsächliche Angestelltentätigkeit zugrunde gelegt. Für die Berechnung des Bemessungszeitraumes galt allerdings das Kalenderjahr vor der Geburt (nicht die 12 Monate vor der Geburt), weil ich ...